Wer zahlt Maklerprovision bei Verkauf Mehrfamilienhaus?

Neuregelung Wer Zahlt Maklerprovision bei Mehrfamilienhaus und Zweifamilienhaus
Die Grafik zeigt, wer die Maklerprovision bei Mehrfamilienhaus, Zweifamilienhaus und anderen Immobilientypen zahlt. Sie erklärt, wo die Neuregelung eine Ausnahme der Teilung zulässt.

Überlegen Sie, ein Mehrfamilienhaus über einen Makler zu verkaufen, stellt sich die Frage: Wer zahlt die Maklerprovision beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses, und greift die Neuregelung auch bei einem MFH-Verkauf?

 

Denn seit dem 23.12.2020 gibt es eine Neuregelung zur Maklerprovision, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festlegt, dass der Verkäufer mindestens die Hälfte der Maklerprovision zahlen muss, wenn er den Makler beauftragt. Diese Neuregelung der Maklerprovision soll Käufer vor hohen Kaufnebenkosten schützen und hat viele Immobilien-Verkäufer natürlich zunächst verunsichert. Doch was viele nicht wissen: Das Gesetz betrifft ausschließlich den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen und sagt nichts darüber aus, wer die Maklerprovision beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses zahlt.

In diesem Artikel erfahren Sie deshalb, wer die Maklerprovision beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses zahlt und wie die Regelung für Zweifamilienhäuser aussieht.

Wer die Maklerprovision bei einem Verkauf von einem Mehrfamilienhaus zahlt, wird vor Beauftragung des Maklers im Maklervertrag gemäß § 652 ff. BGB festgehalten. Die Maklerprovision für den Verkauf von einem Mehrfamilienhaus zahlt üblicherweise der Käufer. Das ist möglich, da Käufer von Mehrfamilienhäusern nicht als Verbraucher gelten, aber die Neuregelung der Maklerprovision aus 2021 lediglich für „Verbraucher“ bestimmt ist.

Aus diesem Grund bleibt auch der Verkauf eines Zweifamilienhauses, Mietshauses, gewerblich genutzten Ferienhauses oder eines Wohnungspakets (mehrere Wohnungen) provisionsfrei. Auch beim Verkauf von Gewerbeimmobilien und Spezialimmobilien fällt für Verkäufer keine Provision an, da der Käufer auch in diesen Fällen nicht als Verbraucher gilt.

Der Beitrag basiert auf fundierter Recherche, stellt aber keine juristische oder steuerliche Beratung dar. Daher sollten Sie sich bei spezifischen Fragen an einen Juristen oder Steuerberater wenden.

Darum gilt die Neuregelung der Maklerprovision bei Mehrfamilienhaus nicht

Als spezialisierte Mehrfamilienhaus Makler fragen uns unsere Kunden sehr oft, ob die Neuregelung der Maklerprovision bei einem Mehrfamilienhaus-Verkauf gilt? In diesen Abschnitt erfahren Sie deshalb, warum die Neuregelung der Maklerprovision in Hinblick auf einen Mehrfamilienhaus-Verkauf nicht greift.

Wie zuvor beschrieben gilt folgendes: Die Neuregelung der Maklerprovision gilt bei einem Mehrfamilienhaus-Verkauf nicht, da die Neuregelung lediglich private Käufer „den Verbraucher“ von Wohnimmobilien vor unverhältnismäßig hohen Kosten schützen soll. Die Neuregelung gilt daher nur für den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Da die Neuregelung der Maklerprovision den Verkauf eines Mehrfamilienhauses also nicht betrifft, ist es somit möglich, dass nur der Käufer oder Verkäufer die komplette Maklerprovision trägt.

 

Teilung Ausnahme: Die gesetzliche Neuregelung zur Aufteilung der Maklerprovision, die besagt, dass Verkäufer und Käufer sich die Provision teilen, lässt also auch Ausnahmen zu. Da eine Ausnahme zur Teilung der Maklerprovision beim MFH-Verkauf besteht, lässt sich bei der Beauftragung des Maklers frei bestimmen, welche Seite die Maklerprovision für den Mehrfamilienhaus-Verkauf zahlen muss. Welche Seite welchen Anteil zahlt, wird dann im Maklervertrag festgehalten.

Wer zahlt die Maklerprovision bei Zweifamilienhaus und Einfamilienhaus?

Wer die Maklerprovision bei dem Verkauf von einem Mehrfamilienhaus zahlt, ist im BGB nicht geregelt. Doch wie sieht es bei einem Zweifamilienhaus und einem Einfamilienhaus aus? Das ist wichtig zu wissen, denn die Maklerprovision ist oftmals vierstellig. Die Maklerprovision liegt in Deutschland im Durchschnitt bei 3,27 %, sie ist gesetzlich nicht geregelt. So haben Sie ja zusätzlich die Möglichkeit, zu verhandeln. Doch schauen wir uns nun an, ob sie die Maklerprovision bei einem Zweifamilienhaus oder einem Einfamilienhaus überhaupt zahlen müssen.

  • Zweifamilienhaus: Ein Zweifamilienhaus ist von der Neuregelung der Maklerprovision ausgenommen, weil die gesetzliche Regelung spezifisch den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen adressiert. Wer die Maklerprovision bei dem Verkauf von einem Zweifamilienhaus zahlt, ist also frei verhandelbar.
 
  • Einfamilienhäuser: Die Neuregelung zur Aufteilung der Maklerprovision gilt seit dem 23.12.2020 für Einfamilienhäuser. Diese Regelung besagt, dass, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt, er nun verpflichtet ist, mindestens die Hälfte der Maklerkosten zu tragen. Der Grund für diese Regelung ist der Schutz privater Käufer vor hohen Kaufnebenkosten. Daher besteht eine Ausnahme der Teilung, wird die Immobilie von einem gewerblichen Zweck gekauft.
 
  • Weitere Gebäudearten: Nun haben wir erklärt, wer die Maklerprovision bei dem Verkauf von einem Mehrfamilienhaus, einem Zweifamilienhaus und einem Einfamilienhaus zahlt. Wie es bei weiteren Immobilientypen aussieht, haben wir ihn in einer Tabelle übersichtlich zusammen gefasst. Sie zeigt ihm schnell, wer die Maklerprovision bei einem Verkauf zahlt.
Immobilientyp Wer zahlt Maklerprovision? Neuregelung Auswirkung
Einfamilienhaus Käufer & Verkäufer Beauftragt der Verkäufer den Makler, müssen sich beide die Kosten teilen. Eine Ausnahme der Teilung besteht, handelt es sich um einen geschäftlichen/gewerblichen Käufer.
Wohnung Käufer & Verkäufer Beauftragt der Verkäufer den Makler, müssen sich beide die Kosten teilen. Eine Ausnahme der Teilung besteht, handelt es sich um einen geschäftlichen/gewerblichen Käufer.
Mehrfamilienhaus Verhandelbar Neuregelung nicht anwendbar, frei verhandelbar.
Gewerbliche Immobilien Verhandelbar Neuregelung nicht anwendbar, frei verhandelbar.
Baureife Grundstücke Verhandelbar Neuregelung nicht anwendbar, frei verhandelbar.
Zweifamilienhaus Verhandelbar Neuregelung nicht anwendbar, frei verhandelbar.

Was ist die Neuregelung der Maklerprovision?

Die Neuregelung der Maklerprovision nach § 656c BGB ist ein Gesetz, welches regelt, wer die Provision des Maklers bezahlt. Das Gesetz ist am 23.12.2020 in Kraft getreten. Dieses gilt nur für den Verkauf von Wohnimmobilien wie einem Haus oder einer Wohnung. Demzufolge ist ein Zweifamilienhaus, ein Mietshaus oder Ferienhaus von der Neuregelung der Maklerprovision ausgeschlossen.

Die Neuregelung der Maklerprovision schreibt vor, dass derjenige, der den Makler beauftragt, ihn auch zu 50 % zahlen muss. Das wird Bestellerprinzip genannt. Denn wer bestellt, der muss bezahlen. Somit kann nicht mehr 100 % der Maklerprovision auf eine Partei abgewälzt werden.

 

Ausnahmen, der Teilung:

Die Neuregelung greift nicht für jeden Immobilienverkauf, sie hat Ausnahmen. Insbesondere bei gewerblichen Immobilien, Mehrfamilienhäusern und beim Handeln von institutionellen bzw. gewerblichen Käufern, bleibt die Maklerprovision frei verhandelbar. Alle Ausnahmen es für die Teilung gibt, haben wir Ihnen hier aufgelistet:

  1. Gewerbliche Immobilien:
    Die Neuregelung gilt nicht für den Verkauf von Immobilien, die gewerblich genutzt werden. Hier bleibt die Maklerprovision verhandelbar.

  2. Mehrfamilienhäuser:
    Für den Verkauf von Mehrfamilienhäusern, einschließlich Zweifamilienhäusern, Mietshäusern und gewerblich genutzten Ferienhäusern, gilt die Neuregelung nicht, und die Maklerprovision ist frei verhandelbar.

  3. Baureife Grundstücke:
    Der Verkauf von baureifen Grundstücken fällt nicht unter die Neuregelung, und die Maklerkosten können individuell ausgehandelt werden.

  4. Institutionelle Anleger und gewerblich handelnde Immobilienkäufer:
    Für diese Gruppe ist es weiterhin möglich, individuelle Absprachen über die Maklerprovision zu treffen, unabhängig davon, ob der Makler gewerblich oder nur gelegentlich tätig ist.

  5. Verkauf durch nicht als Verbraucher handelnde Verkäufer:
    Wenn der Verkäufer nicht als Verbraucher handelt, insbesondere im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, sind individuelle Vereinbarungen zur Maklerprovision weiterhin möglich.

Was ist die Maklerprovision bei Mehrfamilienhäusern?

Beauftragt man einen Makler, werden seine Dienstleistungen über die Maklerprovision bzw. Maklercourtage bezahlt. Die Höhe der Provision wird zum Anfang der Beauftragung im Maklervertrag schriftlich festgehalten. Dabei liegt sie meist zwischen 2 – 7 Prozent von dem Kaufpreis der Immobilie. Es gibt in Deutschland kein Gesetz, welches dem Makler die genaue Höhe der Maklerprovision vorschreibt. Wie bereits beschrieben, gibt es kein Gesetz dazu, wer die Maklerprovision bei Verkauf Mehrfamilienhaus zahlt. Somit lässt sich eventuell mit seinem Makler über eine individuelle Provision verhandeln.

 

Laut Homeday lag die durchschnittliche Maklerprovision 2021 in Deutschland bei 3,27 %. Erst nachdem der Kaufvertrag unterschrieben ist, muss dem Makler die Maklerprovision gezahlt werden. Er geht also mit seinen Leistungen in Vorkasse.

Die Maklerprovision wird dann dem Kaufpreis hinzugerechnet und nicht vom Kaufpreis abgezogen.

Mehrfamilienhaus mit Mehrfamilienhaus Makler verkaufen

Maklerprovision beim Verkauf vom Mehrfamilienhaus

In Deutschland gilt ein Wohngebäude mit drei oder mehr Wohnparteien als Mehrfamilienhaus. Ist man als Eigentümer im Grundbuch eines solchen Mehrfamilienhauses eingetragen, kann man dieses auch rechtmäßig verkaufen. Das lässt sich privat, ohne Makler, oder mit einem Makler tun. Immer mehr Verkäufer verkaufen ihr Mehrfamilienhaus mithilfe eines Mehrfamilienhausmaklers, da sich dieser um alle Schritte, wie die Erstellung eines Exposés, die Erledigung von Behördengängen und die Organisation von Besichtigungen, kümmert.

 

Vergütet werden all diese Maklerleistungen dann durch die Maklerprovision bzw. Maklercourtage. Diese liegt in Deutschland üblicherweise zwischen 2 und 7 Prozent des Kaufpreises der Immobilie. Die Frage, wer zahlt Maklerprovision bei Verkauf Mehrfamilienhaus, lässt sich außerdem zu Gunsten des Verkäufers beantworten. 

 

Als professionelle Mehrfamilienhaus Makler stehen wir Ihnen zur Verfügung, möchten Sie hier ihre Immobilie lukrativ verkaufen. Fragen Sie uns unverbindlich und kostenlos an.

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