Haus verkaufen mit Wohnrecht auf Lebenszeit

Haus verkaufen mit Wohnrecht auf Lebenszeit

Ein Haus verkaufen mit Wohnrecht auf Lebenszeit bringt viele Rechte und Pflichten mit sich und es gibt viel, worauf du achten musst.

In der Regel überwiegen die Vorteile, sodass jede Partei beim Haus verkaufen mit Wohnrecht auf Lebenszeit gewinnt. Dennoch sollten Sie dies nicht unüberlegt über die Bühne bringen. Als Erstes müssen Sie sich gut informieren und beraten lassen.

Der Beitrag basiert auf fundierter Recherche, stellt aber keine juristische oder steuerliche Beratung dar. Bei spezifischen Fragen sollten Sie sich an einen Juristen oder Steuerberater wenden.

Was bedeutet lebenslanges Wohnrecht?

Bei Haus verkaufen mit Wohnrecht auf Lebenszeit hat der Bewohner das Recht in der Immobilie zu wohnen, egal wer die Immobilie kauft und dann besitzt. Das Recht gilt ein Leben lang und bleibt beim Eigentümer der Immobilie, auch wenn es zum Hausverkauf kommt. Es wird keine Miete fällig. Das lebenslange Wohnrecht wird häufig übertragen, wenn Eltern eine Immobilie an die Kinder überschreiben.

Durch eine Schenkung kann die Erbschaftssteuer umgangen werden. Dies ist eine persönliche Dienstbarkeit, die auch nicht überschrieben, vererbt, verschenkt oder verkauft werden kann. Beim Haus verkaufen mit Wohnrecht auf Lebenszeit können zum Beispiel die Eltern bis zum Tod in ihrem Zuhause wohnen bleiben. Wenn Sie das Wohnrecht ins Grundbuch eintragen, dann bleibt es gültig, auch wenn die Kinder zum Beispiel die Immobilie verkaufen. Verankert ist dieses Recht im § 1093 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Welche Rechte und Pflichten hat der Begünstigte des Wohnrechts auf Lebenszeit

Beim Haus verkaufen mit Wohnrecht auf Lebenszeit haben Sie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Das Nutzungsrecht besagt, dass man die eigenen Räume plus Gemeinschaftsräume wie Küche oder Waschkeller nutzen darf.

Im Aufnahmerecht ist festgelegt, dass der Lebenspartner, Pflegepersonal und die Familie jederzeit in die eigenen Räume aufgenommen werden können. An Nebenkosten für die Räumlichkeiten fallen Strom, Wasser und Heizkosten an. Die Instandhaltung regelt, wer welche Reparaturen bezahlt. Der Verfall des Wohnrechts auf Lebenszeit verfällt meistens erst mit dem Tod. Es gibt natürlich auch einige Ausnahmen. Eine davon ist, wenn der Eigentümer Insolvenz anmeldet und das Haus zwangsversteigert wird.

Haus verkaufen mit Wohnrecht auf Lebenszeit – Wer zahlt Reparaturen

Wenn Sie ein Haus verkaufen mit Wohnrecht auf Lebenszeit, dann gibt es klare Regeln wer, welche Reparaturen übernehmen muss. Grundsätzlich zahlt derjenige, der das Wohnrecht hat, die Kosten für die Instandhaltung. Dies sind unter anderem Kosten für Strom, Gas, Wasser, die Müllabfuhr und kleinere Reparaturen. Bei großen Reparaturen oder Sanierungen wie zum Beispiel dem Dach kommt der Eigentümer auf.

Was müssen Sie beachten beim Haus verkaufen mit Wohnrecht auf Lebenszeit

Ein Haus verkaufen mit Wohnrecht auf Lebenszeit ist jederzeit möglich. Dies ist eine gute Option für ältere Eigentümer, die nicht mehr dem Druck und den Pflichten als Besitzer einer Immobilie ausgesetzt sein wollen. Dazu ist keine Zustimmung vom Inhaber des Wohnrechts nötig. Der Fall tritt beispielsweise ein, wenn eine Erbgemeinschaft ein Haus mit Wohnrecht auf Lebenszeit verkaufen möchte, weil einige Parteien ausbezahlt werden wollen.

Mindert das Wohnrecht auf Lebenszeit den Verkaufswert?

Beim Verkaufen eines Hauses mit Wohnrecht auf Lebenszeit muss der Kaufpreis um den Barwert des Wohnrechts auch reduziert werden. Das heißt, es tritt eine Wertminderung der Immobilie ein. Der beträgt genau so viel wie der Gegenwert des Wohnrechts. Es wird ausgerechnet, wie viel Miete der Mieter in diesem Zeitraum zahlen müsste und dies entspricht dann dem Wert des Wohnrechts.

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