Bodenversiegelung heißt, dass eine Fläche luft- und wasserdicht bedeckt wird. Das ist zum Beispiel bei Straßen, Parkplätzen und Gebäuden der Fall. Somit werden bei jedem Bau eines Gebäudes Flächen versiegelt. Zusätzlich zur Gebäudefläche zählen auch Terrassen, Garagen und eventuell Gehwege auf Ihrem Grundstück dazu.
Der Beitrag basiert auf fundierter Recherche, stellt aber keine juristische oder steuerliche Beratung dar. Daher sollten Sie sich bei spezifischen Fragen an einen Juristen oder Steuerberater wenden.
Inhaltsverzeichnis
Welche Flächen gelten als versiegelt?
Von einem Grundstück darf nie die komplette Fläche verbaut werden. Das heißt, dass die Bodenversiegelung beschränkt ist. Als versiegelt gelten zum Beispiel die Grundflächen eines Gebäudes oder einer Garage. Je nach Baumaterial werden auch weitere Flächen mit berechnet.
Die Bodenversiegelung wird in drei Kategorien aufgeteilt: leicht, stark und vollversiegelt.
- wenig bis leicht versiegelt (Natursteinpflaster mit weiten Fugen, wassergebundene Splitt- oder Schotterflächen)
- stark versiegelt (Steine, Pflaster, Rasenfugenpflaster)
- vollversiegelt (asphaltierte und betonierte Flächen mit Fugenvollguss)
Bodenversiegelung: Kosten
Eine zu hohe Bodenversiegelung greift in Ihre persönliche Brieftasche. Denn Niederschlagswasser, das auf Ihrem Grundstück durch versiegelte Flächen nicht versickert, fließt in die Kanalisation.
In vielen Gemeinden muss mittlerweile, gesondert vom Trinkwasserverbrauch, eine Niederschlagsgebühr bezahlt werden. Denn das Ableiten von Regenwasser kostet Geld und die Kosten werden an Privateigentümer weitergeben.
Je weniger Regenwasser auf Ihrem Grundstück versickert, desto mehr wird in die Kanalisation abgeleitet und desto teurer wird Ihre Niederschlagsgebühr. Es ist also von Vorteil für Sie, wenn Sie so wenig Boden versiegeln wie möglich.
Grundstücksgestaltung: wenig Flächen versiegeln
Bei der Grundstücksgestaltung sollten so wenig Flächen wie möglich versiegelt werden. Bei Garagen, Terrassen und Wegen sollten Sie wenn möglich wasserdurchlässige Oberflächenbeläge nutzen.
Auch Flächen, die eigentlich als vollversiegelt gelten, wie zum Beispiel das Haus- oder das Garagendach, können durch eine Begrünung als teilversiegelt gelten. Das wirkt sich positiv auf die Berechnung der Niederschlagsgebühr aus.
Je weniger Boden versiegelt ist, desto mehr Geld können Sie sparen.
Weitere Themen finden Sie in unserem Immobilienratgeber. Dort sind unter anderem folgende Beiträge zu finden: