Mit unserem Spekulationssteuer-Rechner können Sie online kostenlos berechnen, wie hoch die Spekulationssteuer für Ihren Immobilien-Verkauf ist. Zusätzlich haben wir Ihnen hier einen weiteren Rechner bereitgestellt, der Ihnen aufzeigt, ob Sie die Spekulationssteuer überhaupt zahlen müssen. Denn nach Ablauf der Spekulationsfrist oder bei längerer Eigennutzung sind Sie von dieser Steuer sogar befreit. Beachten Sie, die Spekulationssteuer-Rechner sind speziell für den Verkauf von Häusern und Wohnungen konzipiert.
Spekulationssteuer-Rechner für Immobilien:
Wie hoch ist sie?
Dieser Spekulationssteuer-Rechner für Immobilien errechnet für Sie online und kostenlos, wie hoch Ihre Spekulationssteuer in Prozent ist. Geben Sie dazu einfach Ihr Einkommen und die darauf gezahlten Einkommensteuer aus dem vergangenen Jahr ein. Beide Werte können Sie Ihrem letzten Steuerbescheid entnehmen.
Der Beitrag basiert auf fundierter Recherche, stellt aber keine juristische oder steuerliche Beratung dar. Daher sollten Sie sich bei spezifischen Fragen an einen Juristen oder Steuerberater wenden.
Was ist der Spekulationssteuer-Rechner für Immobilien?
Der Spekulationssteuer Rechner für Immobilien ist ein kostenloser online Rechner, der ermittelt, wie hoch ihre Spekulationssteuer ist. Die Spekulationssteuer muss bei einem privaten Veräußerungsgeschäften, dazu zählen u. a. Aktien, Oldtimer oder auch Immobilien nach § 23 EStG gezahlt werden, überschreitet der Gewinn den aktuellen Freibetrag von 600 €. Dann wird die Spekulationsvorsteuer auf den Nettogewinn aus dem Haus- oder Wohnungsverkauf erhoben.
So berechnet der Spekulationssteuer-Rechner ihren Steuersatz:
Die Höhe der Spekulationssteuer hängt von ihrem individuellen Steuersatz ab und wird von ihrem Finanzamt ermittelt. Jedoch lässt sich ihr individueller Steuersatz auch selbst ausrechnen. Um herauszufinden, wie hoch ihre Spekulationssteuer ist, wird die gezahlte Einkommensteuer mit 100 multipliziert und das Ergebnis durch das gezahltes Einkommen geteilt. Diese beiden Werte, um ihre Spekulation Steuer selbst zu berechnen, finden Sie ihrem letzten Steuerbescheid.
Geben Sie sie in unserem Spekulationssteuer Rechner für Immobilien ein. Dieser errechnet online für Sie, wie hoch ihre Spekulation Steuer ist.
Spekulationssteuer ganz umgehen:
Übrigens, die Spekulationssteuer lässt sich bei einem Immobilien-Verkauf auch ganz umgehend, sofern die Spekulationsfrist abgelaufen ist oder eine ausreichend lange Eigennutzung vorlag. Ob eine der beiden Möglichkeiten für ihren Verkauf besteht, und Sie somit die Spekulationssteuer umgehen können, erfahren Sie kostenlos über unserem Spekulationssteuerfrist-Rechner.
Wie hoch ist die Spekulationssteuer?
Die Höhe der Spekulationssteuer hängt von Ihrem individuellen Steuersatz ab. Dabei kann sie maximal 45 % betragen. Der Steuersatz wird dann auf den Nettogewinn aus dem Immobilienverkauf angewandt.
Wie hoch Ihre Spekulationssteuer ist, wird von Ihrem Finanzamt errechnet. Allerdings lässt sich die Spekulationssteuer auch selbst berechnen, ohne einen Rechner. Die Kenntnis des Steuersatzes ist wichtig, um beispielsweise den Ertrag zu berechnen.
So lässt sich die Spekulationssteuer selbst berechnen (Beispiel):
- Beispiel:
- Zu versteuerndes Einkommen im letzten Jahr: 30.000 €
- Gezahlte Einkommensteuer im letzten Jahr: 5.000 €
- Berechnung des Steuersatzes:
- Steuersatz=(5.000 €⋅100)÷30.000 €= 16,67 %
- Steuersatz=(5.000 €⋅100)÷30.000 €= 16,67 %
- Anwendung des Steuersatzes auf Spekulationsgewinne:
- Angenommen, du machst einen Gewinn von 2.000 € durch den Verkauf eines Vermögenswerts.
- Angenommen, du machst einen Gewinn von 2.000 € durch den Verkauf eines Vermögenswerts.
- Berechnung der Spekulationssteuer:
- Spekulationssteuer=16,67 % ⋅ 2.000 € = 333,40 €
Zusammenfassung:
Du zahlst 333,40 € an Spekulationssteuer auf deinen Gewinn von 2.000 €, basierend auf deinem persönlichen Steuersatz von 16,67 %.
Spekulationssteuer Rechner für Immobilien: Fällt sie überhaupt an?
Mit dem online Spekulationssteuer Rechner, erfahren Sie kostenlos, ob die Sie bei Ihrem geplanten Immobilien-Verkauf, die Spekulationssteuer zahlen müssen. Denn ist die Spekulationsfrist abgelaufen oder lag eine längere Eigennutzung ihrer Immobilien vor, fällt die Spekulationssteuer für sie nicht an.
So funktioniert der Spekulationssteuer Frist Rechner
Dieser Spekulationssteuer-Frist-Rechner hilft Ihnen online zu bestimmen, ob beim Haus- oder Wohnungsverkauf die Spekulationssteuer anfällt. Denn die Spekulationssteuer beim Verkauf einer Immobilie kann durch zwei Eventualitäten umgangen werden: zum einen durch den Ablauf der Spekulationsfrist und zum anderen durch die Eigennutzung der Immobilie.
Welche Kriterien dabei genau erfüllt sein müssen und ob sie es sind, um die Spekulationsfrist zu umgehen, überprüft unser Rechner. Erfahren Sie hier mehr:
- Die Spekulationsfrist: Ist die Spekulationsfrist abgelaufen, können Sie Ihre Immobilie steuerfrei verkaufen. Die Spekulationsfrist beschreibt einen Zeitraum von zehn Jahren, weshalb sie auch als 10-Jahres-Frist bezeichnet wird. Die Spekulationsfrist beginnt an dem Tag, an dem Sie die Immobilie gekauft oder gegebenenfalls neu gebaut haben. Haben Sie die Immobilie durch ein Erbe erhalten, dann begann die Spekulationsfrist zum Zeitpunkt, als der Erblasser die Immobilie erworben hat.
Ist ein Haus oder eine Wohnung länger als zehn Jahre in Ihrem Besitz, fällt die Spekulationssteuer beim Verkauf weg.
- Eigennutzung: Es gibt noch eine zweite Möglichkeit, die Spekulationssteuer zu umgehen, nämlich durch die Eigennutzung der Immobilie. Haben Sie Ihre Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt, fällt die Spekulationssteuer für Sie weg.
Hier ein Beispiel: Sind Sie im Dezember 2021 selbst in Ihre Immobilie gezogen und möchten diese im Januar 2023 verkaufen, können Sie dies ohne Abgabe der Spekulationssteuer tun. Das ist möglich, da eine Eigennutzung in den Jahren 2021 und 2022 vorlag. So bedarf es knapp eines Jahres, und nicht einmal zwei Jahre, um die Spekulationssteuer zu umgehen.

Der Spekulationssteuer-Freibetrag
Die Spekulationssteuer muss auf den Gewinn aus dem Immobilienverkauf gezahlt werden. Der Spekulationssteuer-Freibetrag liegt dabei bei 600 €. Wird also ein höherer Gewinn als 600 € erzielt, muss dieser versteuert werden. Dem Gewinn können jedoch Kosten für einen Makler, eine Renovierung sowie andere Werbungskosten abgezogen werden. So lässt sich oftmals die Spekulationssteuer minimieren. Dazu sollten Sie mit Ihrem Steuerberater oder gegebenenfalls Makler sprechen.