Wann kann ich mein Haus steuerfrei verkaufen?
Der Schrecken jedes Hausverkäufers – Die Spekulationssteuer. Je nach Steuerklasse und Verkaufspreis Ihrer Immobilie kann diese eine Höhe von 45 % betragen. Sie wird auf den erwirtschafteten Gewinn angewandt und von Ihrem zuständigen Finanzamt individuell für Sie berechnet.
Aber es bestehen Ausnahmen, denn die Spekulationssteuer muss nicht immer gezahlt werden.
Dazu gehören zum Beispiel die Eigennutzung von Immobilien oder der Erfüllung der Spekulationsfrist Steuersatz auch umgehen. Doch ab wann genau können Sie Ihr haus steuerfrei verkaufen?
Der Beitrag basiert auf fundierter Recherche, stellt aber keine juristische oder steuerliche Beratung dar. Daher sollten Sie sich bei spezifischen Fragen an einen Juristen oder Steuerberater wenden.
Sie können Ihr Haus nach dreijähriger Eigennutzung steuerfrei verkaufen. Haben Sie die Immobilie hingegen vermietet, müssen Sie 10 Jahre warten, bis Sie Ihr Haus steuerfrei verkaufen können.
Haus steuerfrei verkaufen: weiter Fälle, in denen die Spekulationssteuer entfällt.
In diesen Abschnitt betrachten wir noch einmal alle Fälle, in den die Spekulationssteuer entfällt.
Immobilien Eigennutzung
Sie können Ihr Haus steuerfrei verkaufen, haben Sie es vorher selbst genutzt. Dabei muss eine Eigennutzung in den beiden Jahren vor dem Hausverkauf sowie im selben Jahr, stattgefunden haben. Sie sind also immer auf der sicheren Seite, wenn Sie 3 Jahre in der Immobile gewohnt haben.
Ablauf der Spekulationsfrist
Auch mit Ablauf der Spekulationsfrist kann eine Immobilie ohne Abgabe der Spekulationssteuer veräußert werden. Diese legt den Zeitpunkt fest, ab wann ein privater Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft zählt. Nach Erfüllung der 10 jahrelangen Spekulationsfrist, fällt die Spekulationssteuer für Sie also weg. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Sie den Kaufvertrag für das Haus unterschrieben haben. Bei einem Neubau beginnt Sie zu dem Zeitpunkt, an dem das Baugrundstück in Ihren Besitzt übergegangen ist. Beachten Sie, die Spekulationsfrist muss nur abgewartet werden, sofern Sie die Immobilie vermietet haben.
Erbe und Schenkung
Wird Ihnen ein Haus im Zuge einer Erbschaft oder Schenkung übertragen, gelten besondere Regelungen. Um die Immobilie in diesen Fällen steuerfrei zu verkaufen, muss ein Blick auf die Rechtslage geworfen werden. Erbe und Schenkung stellen keinen rechtmäßigen Verkauf dar. Somit besteht also auch kein Kaufzeitpunkt, auf den Sie sich beziehen können.
Man bezieht sich in dem Fall auf den Zeitpunkt, an dem der Vorbesitzer die Immobilie erworben hat. Liegt der Tag also mehr als 1o Jahre in der Vergangenheit, so kann das Haus steuerfrei verkauft werden.
Trifft das hingegen nicht zu, denn kann auch hier durch Eigennutzung die Spekulationssteuer umgangen werden. Vielleicht haben Sie ja schon vor Erbseeübergabe oder Schenkung zwei volle Jahre in der Immobile gelebt? Somit können Sie als das Haus ohne Abgabe der Spekulationssteuer verkaufen. Ansonsten gilt auch hier derselbe Zeitraum für die Eigennutzung.
Wie hoch ist die Spekulationssteuer?
Die Spekulationssteuer wird auf den Gewinn aus dem Hausverkauf angewandt. Reparaturen oder Sanierungsarbeiten lassen sich also da gegenrechnen und können den zuzahlenden Betrag so minimieren. Müssen Sie die Spekulationssteuer zum Verkaufszeitpunkt also zahlen, machen Sie sich eine Liste mit Punkten, die Sie sich von dem Gewinn abziehen lassen.
Die Höhe der Spekulationssteuer beträgt im Maximalfall eine Höhe von bis zu 45 % des Verkaufspreises der Immobilie. Der Steuersatz wird durch das Finanzamt errechnet und liegt auf Basis der Steuerklasse des Verkäufers und den Gewinn aus dem Hausverkauf.
Gerne erklären wir Ihnen auch ganz persönlich, wann und wie Sie Ihr Haus steuerfrei verkaufen können. Kontaktieren Sie uns gerne hierzu jederzeit. Hier kommen Sie direkt zu unserem Kontaktformular.