Verkaufen Sie Wirtschaftsgüter gewinnbringend weiter, fällt die Spekulationssteuer an. Doch Verkaufen Sie eine Immobilie, so wird der Steuersatz nur in bestimmten Fällen gelten gemacht. So lässt sich zum Beispiel, bei vorheriger Eigennutzung von einem Haus, die Spekulationssteuer umgehen. Wurde das Haus hingegen vom Verkäufer vermietet, muss die Spekulationsfrist erfüllt sein, um den Steuersatz, beim Weiterverkauf zu vermeiden.
In diesem Artikel klären wir, ab wann der Steuersatz greift und wie hoch die Spekulationssteuer für den einzelnen ausfallen kann. Somit können Sie sich ein Bild der Kosten machen, die währen eines Hausverkaufs Prozess unter aderen auf Sie zukommen.
Die Höhe der Spekulationssteuer wird anhand Ihrer Steuerklasse und dem Gewinn des Hausverkaufs, individuell, für Sie errechnet. Die Höhe der Spekulationssteuer liegt in Deutschland im Durchschnitt bei 30 %, sie kann aber bis zu 45 % des erwirtschaften Gewinns betragen.
Der Beitrag basiert auf fundierter Recherche, stellt aber keine juristische oder steuerliche Beratung dar. Daher sollten Sie sich bei spezifischen Fragen an einen Juristen oder Steuerberater wenden.
Spekulationssteuer umgehen: Eigennutzung und Co.
Verkaufen Sie ein Haus oder eine Wohnung wird dabei oft die Spekulationssteuer fällig.
Diese richtet sich nach dem Nettogewinn, den Sie aus dem Verkauf erzielen sowie aus Ihrer Steuerklasse.
Der zu zahlende Steuersatz ist also nirgendwo pauschal festgehalten. Kommt es für Sie zu einem Hausverkauf, errechnet Ihr zuständiges Finanzamt die Höhe der Spekulationssteuer. In Deutschland liegt sie gut und gerne bei 30 % des zu verzeichnen Gewinns. Jedoch eine Höhe von 45 % theoretisch möglich.
Wie kann ich die Spekulationssteuer umgehen? – Wenn diese Frage nun in Ihren Kopf herum schwört, denn sollten Sie nun gut aufpassen. Hier zeigen wir Ihnen die Sachverhalte auf, mit der sich vielleicht auch Ihre Spekulationssteuer Umgehen können:
Die Spekulationssteuer beim Hausverkauf lässt sich nach Ablauf der Spekulationsfrist umgehen.
Zudem fällt sie auch nach dreijähriger Eigennutzung der Immobilie weg.
Eigennutzung der Immobilie
In den meisten Fällen wird die Spekulationssteuer bei Immobilien durch Eigennutzung umgangen. Haben Sie im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden zuvor, dass Haus selbst genutzt, so wird die Steuer nicht geltend gemacht. Dies ist eines der häufigsten Gründe für das Wegfallen.
Spekulationsfrist
Die Spekulationsfrist ist ein weiterer Grund warum Verkäufer von Immobilien die Steuer zu umgehen. Sie beträgt 10 Jahre für Immobilien. Bei anderen Wirtschaftsgütern, wie Oldtimer, dauert Sie hingegen nur ein Jahr. Mit dem Ablauf der Spekulationsfrist sind Sie von der Spekulationssteuer befreit. Nach 9 Jahren und 364 Jahren könne Sie Ihr Haus also ohne die Abgabe von bis zu 45 % weiterverkaufen.
Spekulationsfrist in Deutschland: Erbe und Neubau
Die Spekulationsfrist bei Immobilien in Deutschland
Denken Sie über den richtigen Zeitpunkt eines Hausverkaufs nach, so sollten Sie immer auch ein Auge auf die Spekulationsfrist werfen.
Sie kann effektiv darüber entscheiden, ob Sie nach dem Verkauf einer Immobilie die Abgabe der Spekulationssteuer leisten müssen.
Da diese bis zu 45 % des erwirtschaften Gewinnes eines Hausverkaufs betragen kann, lohnt es sich oft, den Zeitpunkt des Verkaufs etwas nach hinten zu verschieben. Bei der Eigennutzung von Immobilien fällt der Steuersatz gar nicht erst an, deswegen spielt die Frist hier meistens keine Rolle.
Nun gut, was ist also die Spekulationsfrist genau?
Verkaufen Sie private Wirtschaftsgüter, dazu gehören z.b. Immobilien oder Oldtimer, erhebt der Staat die Spekulationssteuer:
Auf die Summe, die als Gewinn hervorkommt, wird der individuell Steuersatz geltend gemacht.
Die Spekulationsfrist beschreibt den Zeitraum, in der die Spekulationssteuer erhoben werden kann.
Die Spekulationsfrist bei Immobilien beginnt an dem Tag, an dem der Kaufvertrag unterschrieben wurde und endet nach 10 Jahr.
Bei einer ausschließlichen Eigennutzung von dem Haus muss die Steuer auch nicht gezahlt werden.
Haben Sie ihre Immobilie vermietet und danach in demselben Jahr des Verkaufs, sowie in den beiden zuvor, selbst genutzt, dann können Sie auch so die Spekulationssteuer umgehen.
Spekulationsfrist Immobilien Erbe
In den meisten Fällen liegt für den Erblasser nach Vererbung einer Immobilie keine Eigennutzung vor.
Müssen Sie als Erbe nun die Frist abwarten um die Spekulationssteuer bei Verkauf umgehen zu können?
Diese Frage beschäftigt unsere Kunden immer wieder. Wir können hier aber Entwarnung geben.
In Deutschland ist der Erbe eines Hauses ein Rechtsnachfolger und kein Käufer.
Der beginn der Spekulationsfrist bei Immobilien aus einem Erbe, ist der Tag, an dem der Erbnachlass das Haus gekauft hat. Wollen Sie also ein geerbtes Haus verkaufen, fällt diese Steuer oftmals nicht an.
Spekulationsfrist Immobilien Neubau:
Bei einem Neubau einer Immobilie besteht kein pauschaler Kaufzeitpunkt für das Haus.
Doch leider ist das kein Grund, der die Spekulationssteuer vom Radar verschieden lässt. Wann beginnt also in diesem Fall die Spekulationsfrist für Sie?
Bei einem Neubau beginnt die Spekulationsfrist an dem Tag, an dem Sie den Kaufvertrag für das Grundstück erwerben.
Auch hier endet sie nach Ablauf der zehn Jahre.