Haus auf Rentenbasis verschenken

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Das eigene Haus auf Rentenbasis verschenken – Mit diesem Gedanken spielen viele Eigentümer einer Immobilie. Der Besitz eines Hauses bietet meist mehr als nur Wohnraum. Er bedeutet Kapital und somit auch Sicherheit für viele Menschen. Im hohen Alter kann das Haus gegen Pflegeleistungen oder auch Rentenzahlungen eingetauscht werden. Das deutsche Gesetz bietet dabei mehrere Wege bis zum Lebensende in der eigenen Immobilie wohnen zu bleiben. In diesem Artikel gehen wir darauf ein, was zu beachten ist, wird ein Haus gegen eine Pflege verschenkt.

Das Haus auf Rentenbasis verschenken: die Vorteile

Das eigene Haus kann für Senioren schnell zur Last werden. Es hat zum Beispiel eine geografisch ungünstige Lage mit wenig notwendigen Anbindungen. Häufig sind die Nebenkosten und Instandhaltungskosten von der eigenen Rente nicht zu decken.
Dazu kommt, dass das Haus nicht altersgerecht gebaut ist, es an nötiger Ausstattung fehlt. Ein Verkauf auf der anderen Seite ist mit viel Aufwand verbunden. Es muss eine neue Bleibe gesucht werden, diese bietet vielleicht nicht mehr die Sicherheit eines Eigentums. Die Kosten für den Notar, den Makler und die Grunderwerbsteuer addieren sich meist zu einem fünfstelligen Betrag.
Folglich kommt einem dabei schnell der Gedanke, das Haus gegen Pflegeleistung zu verschenken. Wie der Volksmund sagt, das Haus auf Rentenbasis verschenken.

Dabei gibt es mehrere Wege für den noch Eigentümer, sich das Wohnrecht auf die eigene Nutzung von dem Haus zu sichern. Das bis zu seinem Lebensende.
Der Vorteil hierbei, auch im hohen Alter muss sich kein Kopf über die Finanzierung einer Unterkunft gemacht werden. Die Instandhaltungskosten der Immobilie fallen zudem weg. Der neue Eigentümer, an denen das Haus verschenkt wurde, muss sofern vertraglich vereinbart, diese tragen.

Da eine jede Immobilie seinen Eigentümer im Zuge des Nachlasses sowieso wechselt, beispielsweise in eine Erbengemeinschaft, ist die Schenkung zu Lebzeiten für viele eine sinnvolle Überlegung.  Ein weiterer Vorteil wird darin gesehen, die Erbschaftssteuer zu umgehen. Die Höhe dieser wird nach Verwandtheitsgrad berechnet.
Verglichen mit der Schenkungssteuer, fällt die Erbschaftssteuer oftmals höher aus.

Doch welche Möglichkeiten bietet das deutsche Gesetz ein Haus auf Rentenbasis zu verschenken und in diesem wohnen zu bleiben?

  • Des lebenslangen Wohnrechts: 
    Hier ist der Name Programm. Sichert sich ein Eigentümer das lebenslange Wohnrecht an seiner Immobilie, kann er es verschenken, ohne ausziehen zu müssen. Im Gegenteil zu dem befristeten Wohnrecht genießt der Begünstigte sein Recht bis zu seinem Lebensende. Auch im Falle eines Aufenthaltes im Altenheim verliert es nicht seine Gültigkeit. Außerdem steht es dem Begünstigten frei, Pflegepersonal und Familienmitglieder in seinen Haushalt aufzunehmen. In Hinblick auf die Rente ist das eine sinnvolle Maßnahme.

    Eingetragen wird das lebenslange Wohnrechte im Grundbuch. Für die Eintragung bedarf es ein Notar. Im Vertrag kann vereinbart werden, dass Nebenkosten wie Gas, Wasser und Strom vom Eigentümer getragen werden müssen. Im Zuge einer Schenkung auf Rentenbasis kann somit nahezu kostenlos in der Immobilie weiter gewohnt werden. Ein Haus, auf welches ein gültiges Wohnrecht eingetragen ist, erfährt folglich eine Wertminderung. Das rechtliche Fundament für das lebenslange Wohnrecht bietet § 1093 des BGB.


  • Nießbrauch: 
    Verschenken Sie ein Haus auf Rentenbasis, lässt sich im selben Zuge der Nießbrauch sichern. Wie auch beim lebenslangen Wohnrecht sind Sie hierbei bis zu ihrem Lebensende begünstigt. Nach § 1041 BGB ist der Nießbraucher in der Pflicht, Nebenkosten zu zahlen, wohingegen der Eigentümer für die Instandhaltungskosten aufkommen muss. Mit dem Nießbrauch wird dem Begünstigten aber ein umfangreicheres Recht eingeräumt. Es steht Ihnen frei die Immobilie zu vermieten. Kommt es z.B. zu einem Aufenthalt in einem Pflegeheim oder einem Krankenhaus, können Mieteinnahmen generiert werden. Teure Aufenthaltskosten lassen sich so während der Rente decken. Auch der Nießbrauch wird durch einen Notar in das Grundbuch eingetragen.


  • Leibrente: 
    In Zeiten, in welchen Altersarmut eine immer größere Rolle spielt, ist die Leibrente eine berechtigte Maßnahme, das Haus auf Rentenbasis zu verkaufen. Hierbei wird die Immobilie aber nicht zum Verkehrswert verkauft. Dem Verkäufer wird bis zu seinem Tod eine monatliche Rente gezahlt. Außerdem ist er von einem lebenslangen Wohnrecht begünstigt. Diese beiden Vorteile im Einklang können im hohen Alter den Lebensstandard aufrecht halten. Der Nachteil einer Leibrente ist der Wertabfall der Immobilie, aufgrund des eingetragenen Wohnrecht.

Immobilie gegen Pflegeleistung

Die Schenkung einer Immobilie gegen Pflegeleistung bietet für beide Seiten viele Vorteile. Der Eigentümer kann Pflegeleistung sowie Betreuung genießen. Wie wir gelernt haben, muss er dabei sein Haus nicht missen. Im Gegenzug geht die Immobilie in das Eigentum der Pflege verpflichteten über. Es müssen keine hohen Summen gezahlt werden beziehungsweise sich nicht verschuldet werden. Man spricht von einer Mischschenkung. Es wird mit Leistung bezahlt.
Eine mobile kann gegen Pflegeleistung verschenkt werden.

Bei einer Schenkung, einer Immobilie gegen Pflegeleistung gibt es viele Themata die beachtet werden müssen. Sollte im Übergabe Vertrag ein sogenannter Rückforderungsanspruch vorbehalten werden. Die Schenkung kann rückgängig gemacht werden, bei nicht Erbringung der Pflegeleistung.

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