Software für Makler (kostenlos & kostenpflichtig) zur Immobilienbewertung im Vergleich:
Die Immobilienbewertung ist eine zentrale Aufgabe für Makler – doch manuelle Berechnungen sind zeitaufwendig und fehleranfällig. Eine Software für Makler zur Immobilienbewertung schafft aber Abhilfe.
Denn eine Immobilienbewertungssoftware speziell für Makler automatisiert die Erstellung von Wertermittlungen, wodurch Makler den Marktwert schnell und präzise ermitteln können. Dazu werden gängige Bewertungsverfahren wie das Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren in Kombination mit umfangreichen Datensätzen, um Nutzern eine fundierte Immobilienbewertung zu erstellen.
Somit hilft eine gute Immobilienbewertungssoftware für Makler bei der fundierten Beratung von Kunden.
Mittlerweile es jedoch aber viele gut Anbieter, die ihre Software zur Immobilienbewertung entweder kostenlos (freeware) oder kostenpflichtig bereitstellen. Damit Sie eine passende Software finden, haben wir in diesem Artikel einen umfangreichen Vergleich vorgenommen.
So viel kostet eine Immobilienbewertung:
Die Kosten einer Immobilienbewertung hängen davon ab, welche Art der Immobilienbewertung benötigt wird.
Eine Online-Immobilienbewertung bei der Sparkasse oder der Volksbank ist kostenlos. Ein umfangreicheres Kurzgutachten, das jedoch nicht vor Gericht Bestand hat, kostet ca. 600 €. Es wird in der Regel von einem freien Gutachter oder Makler erstellt, der die Immobilie persönlich besichtigt.
Eine Immobilienbewertung durch ein gerichtsfestes Vollgutachten wird von einem vereidigten Sachverständigen erstellt und kostet 0,5 bis 1 % des Immobilienwerts.
Eine solche Immobilienbewertung hat vor Gericht Bestand, wird jedoch nur selten benötigt.
Wer erstellt Ihre Immobilienbewertung und wie viel kostet diese?
Im Folgenden stelle ich Ihnen eine Tabelle bereit, anhand der Sie die Kosten und Anwendungsbereiche der verschiedenen Immobilienbewertungsarten entnehmen können. So wissen Sie genau, welche Immobilienbewertung Sie benötigen, wo sie diese erhalten und wie viel sie in etwa kostet.
Art der Bewertung | Kosten | Empfohlene Einsatzbereiche | Anbieter/Anlaufstellen |
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Online-Wertermitt | Kostenlos | Erste grobe Einschätzung für private Verkäufer, Käufer oder Eigentümer zur Orientierung. Geeignet für Verkaufsabsichten, Mietpreiskalkulation oder Vermögensübersichten. |
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Kurzgutachten | Ca. 500 bis 1.000 € | Hilfreich bei Verkaufsverhandlungen, Ermittlung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer, Vermögensaufstellungen oder Finanzierungsanfragen bei Banken. Nicht für gerichtliche Zwecke geeignet. |
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Vollgutachten (gerichtsfest) | Ca. 0,5 bis 1 % des Immobilienwerts | Erforderlich bei Scheidungen, Erbstreitigkeiten, Zwangsversteigerungen, steuerlichen Bewertungen oder Enteignungsverfahren. Akzeptiert von Gerichten, Finanzämtern und Behörden. |
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Was kostet eine Immobilienbewertung für das Finanzamt
Sehr oft fragen Leser nach den Kosten einer Immobilienbewertung für das Finanzamt. Deshalb gehe ich in diesem Abschnitt genauer darauf ein.
Wenn das Finanzamt eine Immobilienbewertung für eine Schenkung oder Erbschaft festlegt, aber der Eigentümer damit nicht einverstanden ist, kann ein Einspruch gegen den Feststellungsbescheid eingelegt werden. Dafür ist ein Verkehrswertgutachten durch einen Sachverständigen erforderlich, um den tatsächlichen Wert nachzuweisen. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids erfolgen.
Doch was genau kostet eine Immobilienbewertung für das Finanzamt?
Damit das Finanzamt eine Immobilienbewertung anerkennt, muss das Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder einem zertifizierten Gutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024 erstellt werden. Alternativ kann auch ein Gutachten des örtlichen Gutachterausschusses genutzt werden. Die Kosten für eine Immobilienbewertung für das Finanzamt betragen 0,5 % bis 1 % des Immobilienwerts.
Bei einer Immobilie im Wert von 400.000 Euro liegen sie also zwischen 2.000 und 4.000 Euro.
Doch aufgepasst: Wurde die Immobilie innerhalb eines Jahres verkauft, kann der tatsächliche Kaufpreis als Nachweis dienen – allerdings nur, wenn sich die Marktbedingungen nicht verändert haben. Auch Vergleichswerte ähnlicher Immobilien sind eine Möglichkeit, sofern diese nachvollziehbar dokumentiert wurden und dem Finanzamt als glaubwürdig erscheinen.