Was passiert, wenn Wohnrecht nicht genutzt wird: Wohnung steht leer.

Eigentümer einer Immobilie können Personen ein Wohnrecht einräumen.  Dieses ermöglicht es den Begünstigten im Haus oder in der Wohnung zu leben ohne, dass es in ihr Besitz übergeht. Ein lebenslanges Wohnrecht stellt in vielen Fällen eine sinnvolle Maßnahme dar. So können Erblassen auch schon vor Eintritt des Todes ihr Erbe weitergeben. Hausverkäufer sind in der Lage nach dem Verkauf einer Immobile weiterhin drin wohnen zu bleiben. 

Doch oft bleibt ein Streit zwischen Eigentümer und Begünstigten während laufenden Vertragsverhältnisses nicht aus.
Es stellen sich die Frage, was passiert mit dem Wohnrecht, wenn die Wohnung leer steht? Erlischt das Wohnrecht bei freiwilligem Auszug und kann man es bei Demenz aufheben? In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen rund um das lebenslange Wohnrecht bei Immobilien.

Der Beitrag basiert auf fundierter Recherche, stellt aber keine juristische oder steuerliche Beratung dar. Daher sollten Sie sich bei spezifischen Fragen an einen Juristen oder Steuerberater wenden.

Wird eine Immobile nicht genutzt, z.B. wegen eines freiwilligen Auszugs, besteht ein sogenanntes persönliches Ausübungshindernis. Der Begünstigte kann von seinem Nutzungsrecht, in dieser Zeit, nicht Gebrauch machen. Folglich gilt deswegen:

Wenn das Wohnrecht nicht genutzt wird und die Wohnung leer steht, bleibt das Wohnrecht weiterhin bestehen. 

Ohne Einwilligung beider Vertragsparteien ist die Kündigung von einem lebenslangen Wohnrecht nahezu unmöglich. In diesem Artikel klären wir, welche Sachverhalte zur Löschung des Rechts führen können.

wohnung steht leer lebenslanges wohnrecht

Wie viel ist Ihre Immobilie Wert?

Erfahren Sie, wie viel Geld Sie bei einem Verkauf
Ihrer Immobilie erhalten. Der Bericht ist
zu 100 % kostenlos.

Wohnrecht: Wohnung steht leer

Bei dem Wohnrecht unterscheidet man zwischen einem lebenslangen und einem befristeten Zeitraum. Ersteres lässt den Begünstigten ein Wohnrecht bis zu seinem Tod ausüben. Option zwei ist an einen Termin gebunden, der vor Vertragsschließung zwischen beiden Parteien ausgemacht wurde. Was aber passiert, wenn die Wohnung leer steht, aber das Wohnrecht noch eine lange Gültigkeit beträgt.
Muss der Eigentümer dabei zu sehen, wie seine Immobile verwahrlost? 

Erloschen des Wohnrechts bei freiwilligem Auszug

Vergeben Sie ein lebenslanges Wohnrecht, gibt es zwei Optionen, dieses auch rechtsgültig zu machen. Zum einen kann es in das Grundbuch aufgenommen werden. Das findet mittels eines Notars statt und ist deswegen auch die gängigere Methode. Letztlich lässt sich ein Vertrag zwischen Eigentümer und Begünstigten aufsetzen. Auch hierbei sollten es beide Vertragsparteien in Betracht ziehen, ein Notar zu Seite zu ziehen.

Beide Fälle sind rechtsgültig Option, möchten Sie jemanden ein lebenslanges wohn recht zu sprechen.

Ist eine Person von einem solchen Recht begünstigt, steht es ihr zu jeder Zeit frei, freiwillig aus der Immobilie anzuziehen.
Bei einem freiwilligen Auszug erlischt das Wohnrecht jedoch nicht. Obwohl die Immobilie folglich leer steht, bleibt das Nutzungsrecht bis zum Tod des den in Anspruch nehmenden bestehen.

Hier spricht die deutsche Rechtsprechung von einem persönlichen Ausübungshindernis seitens des Begünstigten. Trotz eines freiwilligen Auszugs besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die Person zu einem späteren Zeitpunkt die Immobilie nutzen wird und somit auch ein Vorteil von ihr und seinem Recht trägt.

Tipp: Oftmals ist es die besser Option für Eigentümer, Ihre Immobilie trotz eines Wohnrechts zu verkaufen. Denn je nach Situation mindert ein Wohnrecht den Preis eines Objekts mehr oder weniger. Zur besseren Einschätzung bieten wir Ihnen gemeinsam mit unseren Partnermaklern eine kostenlose & unverbindliche Gewinneinschätzung inkl. Beratung an. 

Sofern Sie daran interessiert sind – können Sie hier Kontaktdaten für einen passenden Makler anfordern.

Lebenslanges Wohnrecht streit

Nicht selten kommt es zwischen Eigentümer und Nutzer des lebenslangen Wohnrechts zu einem Streit. An diesem Punkt würde man Vergangenes rückgängig machen. Wie wir bereits gelernt haben, kann dieses aber nur mit Zustimmung des Begünstigten gegeben.  Um das Wohnrecht aus dem Grundbuch zu löschen, bedarf es der Zustimmung von dem Eigentümer der Immobilie und der Person, die in ihr leben darf. Sich auf ein solch beschriebene Szenario zu einigen, ist in einem Streit meist unrealistisch. Schnell fragte Eigentümer sich, welche mit den Ihnen zur Verfügung stehen, um das Wohnrecht zu kündigen.

Hierbei sieht es nicht gut aus. Bei einem Streit bleibt des lebenslangen Wohnrechts bestehen. Eine Auseinandersetzung stellt kein Anlass für die einseitige Löschung des Rechts dar.

Es ist möglich aus einem lebenslangen Wohnrecht, ein lebenslanges Mietrecht zu machen. Dieser Schritt kann dazu führen, dass der Begünstigte von seinem Recht der Nutzung zurücktritt. Es kann also passiv erzwungen werden. Hierfür muss ein Wegfall der Geschäftsgrundlage nach 313 BGB stattgefunden haben.

Für muss mit der Übertragung des Wohnrechts, ein bestimmter Zweck für den Begünstigten verfolgt wurden sein. Lässt sich dieser nicht mehr erfüllen, ist eine Vertragsanpassung möglich.

Lebenslanges Wohnrecht aufheben bei Demenz

Personen im hohen Alter nutzen meist nicht ihr  zugesprochenes Wohnrecht aus, aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit. Oft ist es umgänglich, dass der Begünstigte in ein Altenheim zur Betreuung zieht.
Tritt ein solcher Fall ein, steht die Wohnung zunächst einmal leer. Das Wohnrecht besteht auch hier weiterhin bis zum Abtritt der Geliebten. Bis dahin können Eigentümer relativ wenig mit der Immobilie anfangen. Steht eine Rückkehr in das Eigenheim außer Frage, bedeutet es nur Zeit absitzen bis gehandelt werden kann. Sowas kann besonders ärgerlich sein.

Doch wie lässt sich das Wohnrecht bei Demenz aufheben?

Dem Betreuer des Begünstigten wird die Entscheidungsfreiheit übertragen. Er kann die Aufhebung eines lebenslangen Wohnrechts veranlassen. Jedoch geht das nur mit zulässiger Genehmigung des Vormundschaftsgerichts einher. Die Entscheidung dahin, kann damit vertreten werden, dass der Begünstigte hohe Instandhaltungskosten tragen muss, ohne Nutzen von seinem Recht zu tragen. 

Mit Zustimmung des Eigentümers kann der Begünstigte in dieser Lage sein Recht auch an eine dritte Person weitergeben.

Eine Aufhebung des lebenslangen Wohnrechts, ohne Zustimmung des Begünstigten kann in einigen wenigen Fällen auch stattfinden. Ist es dem Begünstigten auf lange Sicht nicht mehr möglich, in die Immobilie zurückzukehren, da er zum Beispiel an Pflege, Medizin oder Betreuung gebunden ist, die nur in bestimmten Einrichtungen gegeben ist, kann ein solches Szenario in Betracht gezogen werden.

Zuzahlung für Wohnrecht für das Altenheim.

Bleibt es nicht aus, dass Personen, die Anspruch auf lebenslanges Wohnrecht haben, aus gegebenen Gründen in ein Altenheim ziehen müssen. Hierbei entstehen für Unterkunft Kosten. Im Gegensatz zur Pflegekosten werden diese nicht der Pflegeversicherung übernommen. 

Für die anfallenden Kosten kann Sozialhilfe beantragt werden. Das gilt aber nur, stehen der zu pflegenden Person keine eigenen Mittel zur Verfügung Kosten zu decken. Mittel können auch Schenkungen sein, die innerhalb von zehn Jahren geschehen sind. Diese können dann zurückgefordert werden, um für die Unterhaltskosten aufzukommen.

Haben Sie Fragen zu ihrem ganz persönlichen Fall? Unsere Experten beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich. Kontaktieren Sie uns dazu gerne. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Gesetzlich verpflichtete und auch freiwillige Modernisierungsmaßnahmen an Ihrem Mietobjekt erlauben Ihnen, die Miete zu erhöhen. Wir erklären Ihnen, ob und wie eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung funktioniert.

Welche Immobilie möchten Sie bewerten lassen? *
Um was für eine Art Haus handelt es sich? *
Um was für eine Art Wohnung handelt es sich? *
Um was für einen Grundstückstyp handelt es sich? *
Wie groß ist die Wohnfläche ihres Hauses?
Wie groß ist die Wohnfläche ihrer Wohnung?
Wie groß ist die Grundstücksfläche?
Wie groß ist die Grundstücksfläche?
Beschreiben Sie die Lage Ihrer Wohnung *
Ist das Grundstück erschlossen? *
Wie viele Zimmer hat Ihr Haus? (ohne Küche/Bad)
Zimmer
Wie viele Zimmer hat Ihre Wohnung? (ohne Küche/Bad)
Zimmer
Beschreiben Sie die Lage des Grundstücks *
Wie ist der Zustand Ihres Hauses? *
Wie ist der Zustand Ihrer Wohnung? *
Liegt ein Bebauungsplan vor? *
Wann wurde Ihr Haus Gebaut?
Wann wurde Das Haus Gebaut?
Wie ist der Entwicklungsstand des Grundstücks? *
Hat Ihr Haus einen Stellplatz? *
Hat Ihr Wohnung einen Stellplatz? *
Liegt ein Bodengrundgutachten vor? *
Wann können Sie sich einen Verkauf vorstellen? *
In welcher Region befindet sich die Immobilie? *

Ich willige hiermit ein, dass emonto.de (Rothbaum Invest) meine Daten, wie in der Datenschutzerklärung beschrieben, zur Immobilienbewertung verarbeitet und mich Rothbaum Invest und/oder Vertriebspartner zur Konkretisierung meiner Anfrage und zur Unterstützung des Immobilienverkaufs durch Vermittlungsangebote per E-Mail und/oder telefonisch kontaktiert. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an info@emonto.de widerrufen. Mit Klick auf "Jetzt erhalten" akzeptiere ich die AGB.

Unsere kostenlose
Wertermittlung

Erhalten Sie direkt Ihren Immobilienwert.
Ganz bequem online ermitteln lassen.
Für Sie 100 % kostenlos.

Unsere kostenlose
Wertermittlung

Erhalten Sie direkt Ihren Immobilienwert. Ganz bequem online ermitteln lassen. Für Sie 100 % kostenlos.

Welche Immobilie möchten Sie bewerten lassen? *
Um was für eine Art Haus handelt es sich? *
Um was für eine Art Wohnung handelt es sich? *
Um was für einen Grundstückstyp handelt es sich? *
Wie groß ist die Wohnfläche ihres Hauses?
Wie groß ist die Wohnfläche ihrer Wohnung?
Wie groß ist die Grundstücksfläche?
Wie groß ist die Grundstücksfläche?
Beschreiben Sie die Lage Ihrer Wohnung *
Ist das Grundstück erschlossen? *
Wie viele Zimmer hat Ihr Haus? (ohne Küche/Bad)
Zimmer
Wie viele Zimmer hat Ihre Wohnung? (ohne Küche/Bad)
Zimmer
Beschreiben Sie die Lage des Grundstücks *
Wie ist der Zustand Ihres Hauses? *
Wie ist der Zustand Ihrer Wohnung? *
Liegt ein Bebauungsplan vor? *
Wann wurde Ihr Haus Gebaut?
Wann wurde Das Haus Gebaut?
Wie ist der Entwicklungsstand des Grundstücks? *
Hat Ihr Haus einen Stellplatz? *
Hat Ihr Wohnung einen Stellplatz? *
Liegt ein Bodengrundgutachten vor? *
Wann können Sie sich einen Verkauf vorstellen? *
In welcher Region befindet sich die Immobilie? *

Ich willige hiermit ein, dass emonto.de (Rothbaum Invest) meine Daten, wie in der Datenschutzerklärung beschrieben, zur Immobilienbewertung verarbeitet und mich Rothbaum Invest und/oder Vertriebspartner zur Konkretisierung meiner Anfrage und zur Unterstützung des Immobilienverkaufs durch Vermittlungsangebote per E-Mail und/oder telefonisch kontaktiert. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an info@emonto.de widerrufen. Mit Klick auf "Jetzt erhalten" akzeptiere ich die AGB.

Immobilienbewertung in Deutschland
Wertermittlung kostenlos online Siegel

s1) Sie erhalten Ihre Immobilienbewertung in Form einer groben Werteinschätzung auf der Danke-Seite angezeigt und per E-Mail. Um Ihre Anfrage optimal beantworten und Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie bestmöglich unterstützen zu können, bitten wir Sie, uns über das bereitgestellte Formular Ihre Kontaktdaten mitzuteilen. Die Nutzung unserer Services ist nur beim Abschicken des ausgefüllten Formulars möglich. Nach Mitteilung der berechneten Wertspanne werden Sie von uns oder einem unserer Vertriebspartner, im Formular genauer genannt, zu Ihrer Anfrage kontaktiert. Der Service ist für Sie komplett kostenfrei und unverbindlich. Wir finanzieren den Service über die Provision unserer Anbieter.

Impressum · Datenschutzerklärung · AGBs

Immobilienpreise:
Karte Deutschland

Nehmen Sie die gewünschten Cookie-Einstellungen vor. Klicken Sie auf verschiedene Regionen, um einen durchschnittlichen m² Preise einzusehen.