Wer bezahlt den Notar beim Hausverkauf?

Liste mit Unterlagen für den Notar beim Hauskauf
Diese Unterlagen sind für den Notartermin beim Hausverkauf unerlässlich – eine sorgfältige Vorbereitung erleichtert den Verkaufsprozess und vermeidet Verzögerungen.

Wer bezahlt den Notar beim Hausverkauf? Jeder Hausverkauf muss in Deutschland nach § 313 BGB notariell beurkundet sein, sonst ist er nicht gültig. Einigen sich Käufer und Verkäufer auf den Hausverkauf, wird anschließend der Notar beauftragt – dies übernimmt in der Regel der Käufer.

Als neutrale Person holt der Notar von beiden Parteien alle nötigen Informationen für die Erstellung des Kaufvertragsentwurfs ein. Liegt der Vertrag vor, steht dann der Notartermin an.

Hier treffen sich Käufer, Verkäufer und der Notar. Der Notar liest den Vertrag vor und beantwortet Fragen. Mit der Unterschrift beider Parteien wird der Vertrag und somit der Hausverkauf rechtskräftig. Die Notarkosten liegen je nach Aufwand zwischen 1,5 % und 2 % des Kaufpreises. Doch wer bezahlt nun den Notar beim Hausverkauf?

Der Beitrag basiert auf fundierter Recherche, stellt aber keine juristische oder steuerliche Beratung dar. Daher sollten Sie sich bei spezifischen Fragen an einen Juristen oder Steuerberater wenden.

Wer den Notar bezahlt:

Da jeder Hausverkauf in Deutschland notariell beurkundet werden muss, entstehen bei dem Hausverkauf immer Kosten für den Notar. Dabei gilt, wer den Notar bestellt bzw. beauftragt, der muss ihn auch bei einem Hausverkauf bezahlen. In Deutschland ist es gängige Praxis, dass der Käufer den Notar beauftragt und bezahlt. Da dieses Vorgehen aber nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, können Käufer und Verkäufer andere Vereinbarung zur Bezahlung bzw. Beauftragung treffen.

Beauftragt ein Makler den Notar, muss er ihn nicht zahlen, da er als Vermittler handelt und im Interesse eines anderen. Beauftragt Ihr Makler den Notar, stellen Sie also sicher, dass er diesen im Namen der anderen Partei tut. So müssen Sie bei einem Hausverkauf nicht selbst den Notar zahlen. Wir empfehlen, dass Sie sich die Informationen zur Beauftragung schriftlich zukommen lassen sollten.

Wie hoch sind die Notarkosten beim Hausverkauf?

Beim Hausverkauf entstehen Notarkosten, für die Leistungen, die der Notar erbringt. Er stellt einen Kaufvertragsentwurf, passend zum Hausverkauf. Mit Unterzeichnung lässt er anschließend beim Grundbuchamt den neuen Eigentümer eintragen und ggf. alte Grundschulden auflösen. So wird der Hausverkauf rechtskräftig. Doch welche Notarkosten entstehen genau beim Hausverkauf?

Bei einem Hausverkauf entstehen Notarkosten von 1,5 bis 2,0 % von dem Kaufpreis der Immobilie. Diese Kosten sind in der Kostenordnung gesetzlich festgelegt und variieren nicht regional, was eine vorherige Berechnung und Planung ermöglicht. Diese Notar- und Grundbuchkosten werden anschließen von der Seite bezahlt, die den Notar bestellt bzw. beauftragt hat.

Eine Ausnahme ist die Löschung der Grundschuld, sie kostet 0,2 % der Grundschuldsumme und muss durch einen Notar veranlasst werden. Die Kosten für die Löschung der Grundschuld muss vom Verkäufer übernommen werden.

Die Rechnung für die Notarkosten erhält man dann ein bis zwei Wochen nach Kaufvertragsunterzeichnung, sie muss sofort beglichen werden. Haben Sie eine Rechnung vom Notar bekommen, obwohl Sie ihn nicht bestellt haben, dann halten Sie die Zahlung ein und teilen Sie dem Notar entsprechendes Missverständnis umgehend mit. 

Käufer springt ab, wer zahlt den Notar?

Es kommt hin und wieder vor, dass der Käufer vom Hauskauf abspringt. Meist hat der Notar zu diesem Zeitpunkt bereits Leistungen erbracht. Da diese Leistungen nach der Kostenordnung abgerechnet werden und gesetzlich vorgegeben sind, gibt es kein Verhandlungsspielraum und müssen beglichen werden.

Dabei liegen Kosten für den Kaufvertragsentwurf alleine, bei 0,5 bis 1 % von dem Kaufpreis aus dem Hausverkauf. Erstellt der Notar also einen Entwurf ohne Beurkundung, für einen Hausverkauf von 300.000 €, liegen die Kosten für den Kaufvertragsentwurf schon bei 1.500 €.

Bis so ein Kaufvertragsentwurf ausgearbeitet ist und er unterschrieben werden kann, vergehen von der Beauftragung im Schnitt ein bis zwei Wochen. Das ist viel Zeit für den Käufer, es sich noch einmal anders zu überlegen. Also, was passiert, springt der Käufer ab, wer zahlt dann den Notar?

  • Käufer springt vor Notartermin ab:
    Springt der Käufer vor dem Notartermin zur Unterzeichnung ab, zahlt derjenige den Notar, der ihn einst beauftragt hat. Eine Absage vor dem Notartermin ist übrigens ohne Angabe von Gründen möglich, da das Gesetz möchte, dass Käufer und Verkäufer ihre Entscheidung bis zur Unterschrift gut überdenken. Der Notar sorgt dann dafür, dass alle Beteiligten die wichtigen Details und Risiken kennen.


    Deshalb gilt für mündliche Zusagen auch folgendes
    : Eine mündliche Zusage führt in Deutschland bei einem Hauskauf nicht zu einem bindenden Vertrag, wodurch nur selten Anspruch auf Schadensersatz entsteht. Um Schadensersatz für die entstandenen Kosten des Notars einzufordern, muss einer jeweiligen Partei nachgewiesen werden, dass sie den Verkauf bzw. Kauf nie beabsichtigt hat. Das ist in der Praxis jedoch schwer und deshalb nur selten möglich.

 
  • Käufer springt nach Notartermin ab
    Springt der Käufer nach dem Notartermin (Unterschrift) ab, ist dies normalerweise nicht gestattet, es sei denn, es gibt spezifische, im Vertrag festgelegte Bedingungen. Das kann ein Finanzierungsvorbehalt sein, der nicht erfüllt werden kann, oder erhebliche Mängel am Objekt, die vorher nicht bekannt waren.

    In solchen Ausnahmefällen hat der Verkäufer in der Regel Anspruch auf Schadensersatz, falls ihm durch den Rücktritt ein finanzieller Schaden entsteht.

Welche Kosten entstehen beim Hausverkauf für den Verkäufer?

Nun wissen Sie schon mal, wer die Kosten für den Notar bei einem Hausverkauf zahlen muss. Schauen wir uns zusätzlich an, welche Kosten bei einem Hausverkauf für den Verkäufer entstehen. Damit Sie davon einen Überblick erhalten, um die Kosten einzuplanen, haben wir Ihnen eine Übersicht erstellt.

 

Diese Kosten entstehen generell beim Hausverkauf für den Käufer:

KostenpunktBeschreibungHöhe
EnergieausweisNotwendig für die Vorlage bei Besichtigungen, Kosten variieren je nach Art des Ausweises.50 € – 300 €
UnterlagenKosten für die Beschaffung von Dokumenten wie Energieausweis, Grundbuchauszug, etc.10 € – 300 €
WertgutachtenEin Gutachten, das den Verkehrswert der Immobilie ermittelt. Tipp: emonto bietet Ihnen eine kostenlose Immobilienbewertung, mit der sich diese Kosten sparen lassen.1.500 € – 3.500 €
VermarktungKosten für die Erstellung und Veröffentlichung eines Exposés, Fotos, Anzeigen, etc.100 € – 500 €
MaklerprovisionProvision, die an den Makler gezahlt wird, wenn er den Verkauf vermittelt hat.3 % – 7,14 % des Verkaufspreises
NotarkostenKosten für den Notar, zahlt derjenige, der ihn beauftragt. Inklusive Auslagen sowie Gebühren des Grundbuchamts.1 % – 1,5 % des Kaufpreises
Löschung der GrundschuldGebühren für die Löschung einer bestehenden Hypothek im Grundbuch, nur falls vorhanden.0,5 % der Restschuld
SpekulationssteuerSteuer, die anfällt, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft wird.14 % – 42 % des Gewinns
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