Wer trägt welche Kosten beim Wohnungsverkauf - Alle Ausgaben auf einen Blick
Betrachtet man die Kosten bei einem Wohnungsverkauf, steht der Kaufpreis im Mittelpunkt. Doch neben ihm trägt der Käufer weitere Kosten, die bei dem Verkauf einer Eigentumswohnung zu zahlen sind. Andersherum, muss auch der Verkäufer für Kosten aufkommen und kann sich nicht einfach auf seinen Gewinn ausruhen.
Um unerwartet Überraschungen für beide Seiten auszuschließen, erklären wir im Vorwege, wer welche Kosten bei einem Wohnungsverkauf trägt. Dabei beleuchten wir auch die konkrete Höhe der anstehenden Ausgaben
Für die beiden größten Kostenpunkte, beider Seiten, gilt:
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Der Beitrag basiert auf fundierter Recherche, stellt aber keine juristische oder steuerliche Beratung dar. Daher sollten Sie sich bei spezifischen Fragen an einen Juristen oder Steuerberater wenden.
Wohnungsverkauf - Kosten für Verkäufer:
Kostenpunkte | Höhe der Kosten |
---|---|
Makler |
1 % - 3 % des Kaufpreises |
Grunderwerbsteuer |
3,5 % des Kaufpreises |
Notarkosten | 1,5 % des Kaufpreises |
Eintragung im Grundbuch |
0,5 % des Kaufpreises |
Beurkundung Verwalterzustimmung | 40 € |
Maklerkosten:
Seit dem 23. Dezember 2020 müssen Käufer und Verkäufer einer Eigentumswohnung die Maklerprovision zum gleichen Teil erbringen. Die Gebühr liegt meist bei 2,46 bis 6,89 Prozent des Verkaufspreises der Immobilie.
Selbst-Vermarktung:
Immobilienportal nehmen für das Inserieren eines Objektes um und bei 25 €. Je nach Rubrik und Anzeigenraum auch mehr. Bei der Selbst-Vermarktung kommen Kosten für Erstellung eines Exposés, die Besichtigungen sowie An- und Abfahrten dazu.
Spekulationssteuer:
Zu den Steuern beim Verkauf einer Eigentumswohnung gehört die Spekulationssteuer. Diese wird individuell errechnet. Dazu nutzt das Finanzamt ihre Steuerklasse und den erwirtschafteten Gewinn. Die Spekulationssteuer kommt bei dem Verkauf einer Eigentumswohnung nur dann zum Tragen:
- Wenn die Immobilie vor dem Verkauf länger als zwei Jahre selbst bewohnt wurde.
- Wenn die Immobile vor dem Verkauf über zehn Jahre vermietet wurde oder leer stand.
- Wenn durch den Verkauf kein Gewinn entstanden ist.
Mehr zum Wiederverkauf einer Immobilie hier lesen.
Energieausweis:
In Deutschland ist der Energieausweis, für den Verkauf einer Eigeneigentumswohnung, Pflicht. Dieser kann bei den meisten Schornsteinfegern beantragt werden. Die Kosten trägt der Verkäufer.
Grundbuchauszug:
Dieser kann persönlich bei dem Amtsgericht angefragt werden. Dazu müssen Sie sich lediglich als Eigentümer der Immobilie ausweisen können. Der Grundbuchauszug sollte für jeden möglichen Kaufinteressenten vorliegend sein. Er weist mögliche Verschuldung und Altlasten der Wohnung aus. Der Auszug kann für 20 erstanden werden. Beim Wohnungsverkauf sind dies Kosten für den Verkäufer.
Löschung bestehender Grundschuld:
Je nach Vereinbarung sollte eine bestehende Grundschuld der Eigentumswohnung stets gelöscht werden. Hierfür bedarf es einer Löschungsbewilligung der Bank. Diese muss notariell beglaubigt werden. Die Notarkosten belaufen sich auf 0,2 Prozent der Grundschuld. Die Kosten trägt der Verkäufer.
Sanierungskosten:
Dies sind optionale Kosten, die sich je nach Zustand der Eigentumswohnung mehr oder weniger auszahlen. So sollte man kaputte Glühbirnen reparieren, Flecken oder Beschädigungen auf der Wand spachtel und überstreichen. Im Angesicht der späteren Besichtigungen empfiehlt es sich für den Verkäufer, die Wohnung zu putzen.
Die Kosten beim Wohnungsverkauf, welche der Käufer trägt, schließen die notariellen Angelegenheiten ein. Der Verkäufer muss hingegen für die Kosten von verkaufsrelevanten Unterlagen aufkommen.
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Wohnungsverkauf - Kosten für Käufer:
Kostenpunkte | Höhe der Kosten |
---|---|
Makler |
1 % - 3 % des Kaufpreises |
Selbst-Vermarktung (ggf.) |
130 € - 250 € |
Spekulationssteuer | bis zu 45 % des Gewinns |
Energieausweis | 80 € |
Grundbuchauszug | 20 € |
Löschung bestehender Grundschuld | 0,2 Prozent der Grundschuld |
Sanierungskosten | 500 € |
Maklerkosten:
Hat der Verkäufer der Wohnung sich für einen Makler entschieden, muss der Käufer 50 % dieser Kosten tragen. Grundlage dafür schafft § 656d BGB.
Grunderwerbsteuer:
Die Grunderwerbsteuer muss bei dem Kauf einer Immobilie oder einem Grundstück abgegeben werden. Sie ist ein relativ hoher Kostenpunkt für den Käufer. Je nach Bundesland, liegt diese bei 4,5 und 6,5 Prozent (Stand 10.04.2022). Hier geht es zur aktuellen Bundesländer-Übersicht.
Notarkosten:
Nach der Frage, welche Kosten trägt der Käufer, ist dies wohl oft die erst Antwort. Verkäufer scheuen sich oft vor den Notarkosten, doch übernehmen Sie ab und an aus Kulanz. Die notariellen Abgaben beinhalten unter anderem die Erstellung des Kaufvertrags und die seines Entwurfs. Der Notar terminiert außerdem alle einhergehenden Treffen zwischen Käufer, Verkäufer und ihm selbst. Nach dem Verkauf der Eigentumswohnung beauftragt er das Grundbuchamt, zur Überschreibung des neuen Eigentümers.
Eintragung im Grundbuch: Im Grundbuch ist der aktuelle Besitzer einer Immobilie festgehalten. Bei einem Verkauf veranlasst der Notar die Überschreibung eines neuen Eigentümers. In Deutschland muss dabei jeder Immobilienkauf notariell beurkundet werden. Die Kosten hierfür trägt in der Regel immer der Verkäufer.
Beurkundung Verwalterzustimmung:
Zum Schutze der Eigentümergemeinschaft (weiter Wohnungsbesitzer der Wohnanlage) ist zum Kauf der Immobilie eine Zustimmung der Hausverwaltung nötig. Diese muss notariell beglaubigt werden. Über die Zuständigkeit der Entgeltung wird zwischen Käufer und Verkäufer meist nicht kommuniziert. Jedoch kommt in vielen Fällen der Käufer für die relativ geringe Summe von 20 bis 70 € auf.