Wer zahlt Notarkosten bei Überschreibung eines Hauses:
Grundbucheintrag einsehen, 2 Personen, und mehr.

Wird ein Haus verkauft, so entstehen im Sinne der Hausüberschreibung auch immer Notarkosten. Selbes gilt für Wohnungen und Grundstücke, diese lassen sich in Deutschland auch nicht ohne notarielle Beurkundung überschrieben.

 

Welche Leistungen in den Kosten inbegriffen sind und wie die Zusammenarbeit mit dem Notar abläuft, wollen wir in diesem Artikel klären. Außerdem zeigen wir auf, wer die Notarkosten bei einer Absage zahlen muss und wie es um die Eintragung zweier Personen in das Grundbuch steht.

Wer zahlt Notarkosten bei hausüberschreibung

Der Beitrag basiert auf fundierter Recherche, stellt aber keine juristische oder steuerliche Beratung dar. Daher sollten Sie sich bei spezifischen Fragen an einen Juristen oder Steuerberater wenden.

Die Notarkosten bei einer Hausüberschreibung zahlt im Regelfall der Käufer einer Immobilie.
Für die Löschung von Rechten Dritter übernimmt allerdings der Verkäufer die Kosten.
Hierzu zählt zum Beispiel die Entfernung der Grundschuld ihrer Hausbank.

Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf / Hausverkauf?

Die Notarkosten für einen Hausverkauf berechnen sich anhand des Verkaufspreises der Immobilie. Der Notar wird also nicht nach Aufwand oder Zeit ausgezahlt. Die Höhe der Notarkosten bei einer Hausüberschreibung ist im Gerichts- und Notarkostengesetz niedergeschrieben. Das heißt, die Summe, die zu zahlen ist, ist nicht verhandelbar (§ 17 Absatz 1 der Bundesnotarordnung).  

Des Weiteren ist es auch nicht möglich den Notar zu umgehen, wollen sie ein Haus verkaufen. Nach deutscher Gesetzsprechung ist der neutraler Vermittler elementar für den Geschäftsvorgang. So ist im § 311b BGB festgehalten, dass ein jeder Immobilienverkauf notariell beurkundet werden muss. Dieses Vorgehen soll Käufer und Verkäufer vor den juristischen und damit auch verbundenen, finanziellen Risiken bewahren, die ein Hausverkauf mit sich bringt.

Aus Erfahrung können wir sagen, dass sich die Notarkosten immer wieder rentieren. Ein Immobilienverkauf ist ein umfangreicher und teurer Prozess. Der Notar beim Hauskauf spielt eine entscheidende Rolle und hat die Aufgabe, beide Parteien rechtlich zu beraten, den Vertrag aufzusetzen und diesen dann zu beurkunden. Er stellt sicher, dass alle Bestimmungen und Auflagen verstanden und eingehalten werden und dass der Verkaufsprozess reibungslos abläuft.

Immer wieder werden beide Parteien durch den Notar vor lückenhaften Verträgen bewahrt. Wie viel Geld aber müssen Sie für diesen Schutz aufbringen?

Aktuell belaufen sich die Notarkosten beim Hauskauf auf 1,5 % bis maximal 2 % des Gesamtpreises der Immobilie.

Verkaufen Sie also ein Haus für 500.000 €, so müssen Sie mit Notargebühren von 10.000 € rechnen.  Das entspräche dann 2% des Kaufpreises. Diese Kosten sind nicht verhandelbar und müssen von der Partei getragen werden, die im Vertrag als Zahlungspflichtig festgelegt ist. Doch was alles ist nun damit abgedeckt? Im nächsten Artikel gehen wir auf die einzelnen Leistungen ein, die durch den Notar abgedeckt werden. 

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Grundbucheintrag 2 Personen Kosten

Nach Beurkundung des Kaufvertrags wird die Änderung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch eingetragen. Diese Eintragung bestätigt, dass Sie der rechtmäßige Besitzer der Immobilie sind. Die damit verbundenen Kosten sind in den Notargebühren enthalten.

Es ist möglich im Grundbuch Eintrag zwei Personen zu hinterlegen. Im Falle eines Verwandten ersten Grades können Sie es vornehmen, ohne, dass dadurch ein Verkauf zustande kommt. Möchten Sie also Ihren Partner, ihren Sohn oder ihre Tochter eintragen lassen, so steht ihm nichts im Wege. Die Notarkosten müssen hierfür natürlich gezahlt werden. Wie aber steht es um die Höhe des Betrags, wenn Sie 2 Personen in das Grundbucheintragen?

Die Notarkosten richten sich nach dem Verkehrswert. Da jeder der beiden Person eine Hälfte des Hauses besitzt, besitzt er auch 50 % seines Wertes. Davon werden die anderthalb bis 2 % der Notargebühren geltend gemacht.

Wurde das Haus von zwei Personen erworben, ist es immer sinnvoll beide Personen im Grundbuch zu erwähnen. Potenzielle Streitigkeiten in Hinblick auf das Eigentum ihrer Immobilie können dadurch abgesichert werden. 
Für den Grundbucheintrag von zwei Personen fallen insgesamt dieselben Kosten an, wie beim Umschreiben für nur eine Person. Der Immobilien Wert wird auch hier wieder auf zwei Personen prozentual aufgeteilt.

Welche Leistungen werden von den Notarkosten abgedeckt?

Beauftragen Sie einen Notar um den Verkauf ihres Hauses rechtskräftig zu machen, werden in der Regel drei Schritte durchlaufen. Zunächst findet ein vor Gespräch statt. Käufer und Verkäufer sollten sich hier schon auf Sachwerte geeinigt haben, die zum Verkauf hinzuzählen.

Als Nächstes wird ein Vorvertrag angefertigt, dieser Vertragsentwurf wird beiden Parteien spätestens zwei Wochen vor dem Verkauf bereitgestellt.

Im dritten Schritt dann wird die Hausüberschreibung vom Notar beurkundet. Käufer und Verkäufer sind bei dem Termin anwesend und können offene Fragen stellen. Gibt es ausstehende Änderungen, werden diese handschriftlich hinzugefügt. In einem Streitfall sind sie rechtskräftig.

Leistungen die der Notar übernimmt bei einem Hauskauf:

Wer zahlt Grundbucheintrag beim Hauskauf?

Wer zahlt den Grundbucheintrag bei einer Hausüberschreibung? Das Grundbuch ist ein öffentliches Register der verschiedenen Gemeinden. Im Grundbuch sind Grundstücke, ihre Eigentümer sowie deren Pfandrechte festgehalten. Die Grundschuld zum Beispiel ist ein Pfandrecht. Haben Sie noch eine offene Hypothek auf ihr Grundstück laufen, kann die Löschung aus dem Grundbuch beantragt werden.

Wie wir bereits gelernt haben, wird die Überschreibung des Grundbucheintrags von ihrem Notar vorgenommen.
Die Leistung ist also in den 1,5 Prozent bis maximal 2 % der Notarkosten inbegriffen. Da in diesem Vorgang nicht die Rechte Dritter betrifft, gilt also:

Der Käufer eine Immobilie zahlt den Grundbucheintrag beim Hausverkauf. Nach Vereinbarung ist es aber auch möglich, dass der Verkäufer diese Summe trägt.
Besteht noch eine Grundschuld im Grundbucheintrag, so werden die Kosten der Löschung in der Regel von dem Verkäufer übernommen.

Wichtig: Kann eine Partei ihre Kosten nicht tragen, muss die andere hierfür einstehen. Per Gesetz haften Käufer und Verkäufer gleichermaßen für notariellen Angelegenheiten bei einem Hausverkauf. Sollten Sie also als Verkäufer einen Notar beauftragen, prüfen Sie zunächst die Bonität des Käufers sorgfältig. Diese Maßnahme kann ihnen viel Geld für sie ersparen.

Wie kann ich den Grundbucheintrag einsehen?

Als Käufer es ist besonders wichtig vor einem Immobilienkauf ein Blick auf den Grundbucheintrag zu werfen. Es sollte immer überprüft werden, ob noch Altlasten bestehen. Schauen Sie nach, ob Nießbrauchs-Rechte Dritter oder eine Grundschuld besteht.

Tun Sie dies nicht, so kann es gut sein, dass die Schuld Ihnen übertragen wird.
Grundschulden, die der Verkäufer nicht löschen kann, werden in der Regel dem Käufer angerechnet. Hierbei kann der Immobilienpreis also noch einmal nachvollziehbar gedrückt werden.

Als Eigentümer eines Grundstücks können Sie jederzeit den Status im Grundbucheintrag einsehen. Um den Grundbucheintrag anzuschauen, beantragen Sie dieses bei dem Grundbuchamt. Wir empfehlen einen Auszug aus dem Grundbuch, hierbei fallen Gebühren an. Diese belaufen sich auf 10 Euro, ein beglaubigter Auszug kostet 20 €. Sie haben aber etwas Handfestes zum Abheften.
Wie aber gehen Sie es als potenzieller Käufer vor, um Gewissheit zu haben?

  1. Option: im Normalfall können Sie hierfür den Käufer oder den Makler einer Immobilie nach dem Eintrag fragen. 
Dieser sollte bei einer konkreten Verkaufsentscheidung bereits vorliegen und nicht erst auf Anfrage beantragt werden.

  2. Option: Fragen Sie selbst an. Melden Sie sich hierfür beim Grundbuchamt. Auskunft bekommen Sie allerdings nur, sofern ein berechtigtes Interesse besteht.  Bei einem Hauskauf stellen es Verkaufsverhandlungen mit dem Verkäufer einer Immobilie dar.

  3. Option: beantragen Sie den Grundbuchauszug über einen Notar. Dieser hat zu jeder Zeit Anspruch  die Inhalte des Grundbuches einzusehen.

Immobilie im Rahmen der Erbfolge Überschreiben

Es ist auch möglich, eine Immobilie im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zu überschreiben. In diesem Fall können Sie z.B. als Elternteil ein Haus auf ein Kind überschreiben, um Steuern zu sparen. Dabei können Sie als Übertragender auch ein lebenslanges Wohnrecht für sich eintragen lassen. Bei mehreren Kindern ist es üblich, dass das Kind, das das Haus erhält, die Geschwister auszahlt. Der Ablauf hier ähnelt dem Verfahren in einer Erbengemeinschaft. Dabei sollte der Wert der Immobilie realistisch eingeschätzt werden, um faire Auszahlungsbeträge zu ermitteln.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine solche Überschreibung an bestimmte Auflagen gebunden ist und dass es steuerliche Folgen haben kann. Zudem kann der Wert des Hauses von der tatsächlichen Marktlage abweichen. Daher empfiehlt es sich, vor einem solchen Schritt professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Fazit

Ein Notar erleichtert nicht nur den Kaufprozess und die Preisverhandlung einer Immobilie, er gibt Ihnen auch die Sicherheit einer vertragsgerechten Abwicklung und schützt Sie vor rechtlichen Problem. 

Die Kosten für einen Notar belaufen sich dabei im Regelfall auf 1,5% bis 2% des Kaufpreises.

Diese Kosten beinhalten verschiedene Leistungen, einschließlich der Beurkundung des Kaufvertrags und der Eintragung im Grundbuch. Bei der Überschreibung eines Hauses auf mehr als eine Person, wie zum Beispiel Geschwister oder Ehepartner, fallen dieselben Kosten an, da der Wert der Immobilie auf die beiden Personen aufgeteilt wird.

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