Haus verkaufen mit Wohnrecht auf Lebenszeit: so geht's!

Bei dem Hausverkauf mit Wohnrecht auf Lebenszeit, ist es den Berechtigten erlaubt, eine Immobilie bis zu Ihren Lebensende zu bewohnen § 1093 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das Recht wird im Grundbuch vermerkt.

Der Berechtigte muss dabei keine Miete zahlen und ist auch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Das befreit ihn von vielen Pflichten, die eine Immobilienbesitzer am Haus nachgehen muss. Derartiges bietet daher besonders Vorteile für ältere Immobilieneigentümer. Durch einen Verkauf mit Wohnrecht auf Lebenszeit, kann sich außerdem zu der Rente etwas dazuverdient werden, ohne das Dach über dem Kopf zu verlieren.

Andrerseits mindert das Wohnrecht den Verkehrswert eines Hauses.
Das kann für den Käufer ein Vorteil darstellen, er erwirbt die Immobile weit unter Ihren Marktwert und er kann so Geld einsparen.

Oft sieht man den Hausverkauf mit Wohnrecht auf Lebenszeit bei Eigentümern, die Ihre Immobile an Kinder und Enkel weitergeben möchten. Gegenüber der Schenkung können so eine Menge Steuern eingespart werden.

Der Beitrag basiert auf fundierter Recherche, stellt aber keine juristische oder steuerliche Beratung dar. Daher sollten Sie sich bei spezifischen Fragen an einen Juristen oder Steuerberater wenden.

Haus-verkaufen-mit-Wohnrecht-auf-Lebenszeit

Doch bevor man das Geld aus einem Hausverkauf empfängt, sollte man sich zunächst fragen, wohin damit. In dem Artikel erfahren Sie alles über die gängigen und sinnvollsten Verwahrung bei Immobilien-Geschäften:

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Haus an Bank verkaufen mit Wohnrecht:

Das Haus mit Wohnrecht an die Bank zu verkaufen, bezeichnet man als Umkehrhypothek. Neben dem Wohnen bleiben bietet der Verkauf z.B. an die Sparkasse noch mehr Vorteile. Es muss nicht lange nach einem zuverlässigen Käufer gesucht werden und auch seine Liquidität ist gegeben. Die Bank als Käufer scheint also ein sicherer Vertragspartner zu sein.

Doch wie genau funktioniert eine Umkehrhypothek? Die Bank berechnet den Verkehrswert ihrer Immobilie mit Abzug des Wohnrechts. Ihnen wird anschließend ein Kredit ausgestellt, dieser steht ihnen als Einmalzahlung oder in mehreren Raten zu Verfügung. Sie sollten wissen, bei einer Umkehrhypothek verkaufen Sie nicht direkt Ihr Haus an die Bank, sondern verleihen es zunächst. Es wird als Absicherung eine Grundschuld auf die Immobilie eingetragen.

Mit dem Ableben des Wohnberechtigten, verkauft die Bank das Haus, um so den ausgestellten Kredit zu decken.

Möchten Sie also, das Haus an eine Bank verkaufen, mit Wohnrecht, können Sie zwischen mehreren Anbietern einer Umkehrhypothek in Deutschland entscheiden? Zu diesen zählen Banken und Stiftungen. Die Sparkasse, die Allianz oder auch die Commerzbank bietet zum Beispiel den Hausverkauf mit Wohnrecht an. Eine komplette Übersicht finden Sie hier.

Wohnrecht auf Lebenszeit: Miete

Der Berechtigte lebt bis zu seinem Tod im Haus des Eigentümers. Hier darf er seinen Alltag nachgehen und sogar den Besitzer seines “eigenen” Hauses verweisen. Er ist jedoch nicht berechtigt, seinen Raum an andere zu vermieten.
Doch muss man selbst eine Miete befürchten, wenn man das Wohnrecht auf Lebenszeit besitzt? Kann man bei Wohnrecht Miete verlangen?

Beim lebenslangen Wohnrecht kann man keine Miete verlangen. Der Gegenwert für das Mietfrei leben im Haus wird allerdings berechnet und vom Kaufpreis abgezogen, dadurch sinkt der Verkehrswert.

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Wie mindert ein Wohnrecht den Verkehrswert: Wohnrecht Auszahlungstabelle

Es entsteht eine Wertminderung durch Nießbrauchrecht oder ein Wohnrecht auf Lebenszeit. Die Nutzung eines Hauses wird, entsprechend für den Eigentümer stark eingeschränkt, eine Löschung beider Optionen aus dem Grundbuch ist nicht ohne weiteres möglich.

Um zu berechnen, wie ein Wohnrecht den Verkehrswert mindert, hat das Bundesfinanzministerium eine Wohnrecht-Auszahlungstabelle (Wohnrecht Tabelle) bereitgestellt. Dieser ist ein Kapitalwert zu entnehmen. Er beschreibt die Lebenserwartung einer Person, welche sich aus Geschlecht und Alter ergibt.

Dieser Kapitalwert (verbleibende Lebenserwartung) wird mit der Jahresmiete (Jahreswert) der Immobilie multipliziert und entspricht maximal den Immobilienwert durch 18,6 geteilt.
Um zu berechnen, wie das Wohnrecht den Verkehrswert einer Immobilie mindert, gilt Folgendes.

Ein Wohnrecht minder den Verkehrswert, indem der Kapitalwert mit der Jahresmiete der Immobilie multipliziert wird. Das Ergebnis definiert den Wert des Wohnrechts und wird vom Immobilienwert abgezogen.

Hier finden sie die wohnrecht Tabelle.

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