Kündigung wegen Eigenbedarf: Checkliste

Eigenbedarfskündigung Checkliste

Eine Kündigung wegen Eigenbedarf muss formal und rechtlich stimmen, damit sie gültig ist. Das Kündigungsschreiben beinhaltet wichtige Informationen, zum Beispiel bezüglich der Gründe und Fristen. Wir haben eine Checkliste für Sie zusammengestellt, damit Sie die wichtigsten Punkte in Ihrem Kündigungsschreiben aufnehmen.

Der Beitrag basiert auf fundierter Recherche, stellt aber keine juristische oder steuerliche Beratung dar. Daher sollten Sie sich bei spezifischen Fragen an einen Juristen oder Steuerberater wenden.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Eigenbedarfskündigung?

Sind Sie Inhaber einer Immobilie und vermieten diese, kann der Fall eintreten, dass Sie die Immobilie selbst nutzen wollen. In dem Fall haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Mieter wegen Eigenbedarf zu kündigen. Dafür müssen aber einige Kriterien, gesetzliche Vorgaben und Formalitäten eingehalten werden. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste, die diese Aspekte aufgreift.

Kündigung wegen Eigenbedarf: Checkliste

In den folgenden Abschnitten finden Sie die relevanten Informationen, die Sie in Ihr Kündigungsschreiben mit aufnehmen müssen. Eine ausführliche Erklärung und Hintergrundinformationen zur Kündigung wegen Eigenbedarf finden Sie in unserem Beitrag Eigenbedarfskündigung: Mietern wegen Eigenbedarf kündigen

Checkliste zur Kündigung wegen Eigenbedarf

Persönliche Informationen

Wie bei allen offiziellen Schreiben dürfen auch bei Kündigungsschreiben die persönlichen Informationen nicht fehlen. Zum einen sind das Ihre Informationen und zum anderen die des Mieters. Dabei handelt es sich um Name und Adresse beider Parteien.

Für wen darf wegen Eigenbedarf gekündigt werden?

Sie dürfen für sich selbst Eigenbedarf anmelden, wie der Name schon sagt. Aber Sie haben auch die Möglichkeit, für andere Personen wegen Eigenbedarf zu kündigen. Eine Übersicht finden Sie in der folgenden Tabelle:

Übersicht, die zeigt, für wen Eigenbedarf angemeldet werden darf

Grund für die Eigenbedarfskündigung

Wenn Sie selbst in die Wohnung einziehen wollen, dann ist eine Veränderung in Ihren Lebensumständen schwer bis gar nicht anfechtbar. Als Gründe für die Eigenbedarfskündigung gelten zum Beispiel folgende Veränderungen: 

  • eine Scheidung
  • eine Schwangerschaft
  • Einzug von Pflegepersonal oder Angehörigen, die die Pflege übernehmen
  • Jobwechsel
  • Studium

Welche Gründe nicht gelten, können Sie im Detail in diesem Beitrag nachlesen Eigenbedarfskündigung: Mietern wegen Eigenbedarf kündigen.

Kündigungsfristen

Das Kündigungsschreiben beinhaltet ebenfalls den zeitlichen Aspekt. Je nach Länge der Mietdauer ändert sich auch die Länge der Kündigungsfrist. Hier finden Sie eine Auflistung der Kündigungsfrist für die jeweilige Mietdauer:

Unter 5 Jahre: 3 Monate
5 – 8 Jahre: 6 Monate
Mehr als 8 Jahre: 9 Monate

Kündigung wegen Eigenbedarf: zusätzliche Informationen

Bei einem Zweitwohnsitz, dem Kauf einer vermieteten Wohnung oder einem Zweifamilienhaus ändern sich die Regelungen. Zum einen können Sie in unserem Ratgeber Eigenbedarfskündigung: Mietern wegen Eigenbedarf kündigen nachlesen. Zum anderen können Sie sich von einem Juristen oder Steuerberater professionelle Hilfe und Beratung holen.

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