Immobilie verkaufen: an Kinder - Notarkosten und verbilligter Verkauf.
Immobilie verkaufen: an Kinder – Oft soll das eigene Haus in der Familie bleiben. Die dafür nötige Übertragung von Wohneigentum geschieht in Deutschland vorrangig durch die Erbschaft bzw. einer Schenkung. Diese beiden Variante birgen aber zwei große Nachteile, stellt man sie dem Immobilienverkauf an Kinder gegenüber.
Es muss die Erbschaftssteuer bzw. die Schenkungssteuer entgeltend gemacht werden.
Hierdurch müssen die Kinder bei einer Hausüberschreibung, nach dem Abzug der gesetzlichen Freibeträgen, hohe Geldbeträge zahlen. Wird das Haus an ein Kind verkauft, werden zwar Notarkosten fällig, doch es wird nach § 3 Grunderwerbssteuergesetz, die Abgabe der Grunderwerbssteuer vermieden.

Die Immobilie an die Kinder verkaufen, ist deshalb aus finanzieller Sicht gesehen oft die klügere Vorgehensweise.
Wollen Sie Ihr Haus an ein Kind verkaufen, gilt es dennoch, wichtige Dinge zu beachten. Was darunter zählt und wie Sie Ihre Immobilie erfolgreich an Ihre Kinder verkaufen, erfahren Sie im Folgenden.
Haus an Kind verkaufen: die Notarkosten
Es muss jeder Immobilienverkauf in Deutschland von einem Notar beurkundet werden. Das gilt auch, wenn Sie Ihr Haus an ein Kind verkaufen. Bei einer Schenkung muss der Notar den Schenkungsvertrag beglaubigen. Nur bei dem Erbe einer Immobilie an Ihre Kinder fallen keine Notarkosten für die Überschreibung des Wohneigentums an.
Wenn Sie Ihr Haus an ein Kind verkaufen, muss dieser Vorgang im Grundbuch vermerkt werden. Dazu beauftragt der Notar die nötige Eintragung bei dem Grundbuchamt. Er beantragt zudem die Löschung gegebener Altlasten. Obendrein, fällt die Erstellung eines Kaufvertragsentwurfes unter das gegenwärtige Leistungsspektrum des Notars.
All die Tätigkeiten und deren Kosten müssen durch den Käufer oder den Verkäufer einer Immobilie natürlich entlohnt werden.
Wie hoch aber sind die Notarkosten, die bei dem Verkaufen von einem Haus an ein Kind entstehen?
Möchten Sie Ihr Haus an Ihr Kind verkaufen, belaufen sich die Notarkosten auf 1 % bis 2 % des Nettoverkaufspreises von der Immobilie.
Wie viel ist Ihre Immobilie Wert?
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Ist der verbilligte verkauf an angehörige möglich?
Das Haus unter dem Wert verkaufen, nicht mit dem Finanzamt: Lässt sich das Haus unter seinem Wert verkaufen, um somit der Schenkungssteuer aus dem Weg zu gehen? Wie bereits erwähnt, mach hier das Finanzamt einen Strich durch die Rechnung.
Die gebenden Vertragsfreiheit in Deutschland erlaubt es zwar den Verkaufspreis einer Immobilie nach eigenem Ermessen zu bestimmen, doch folgen ab einem bestimmten Übertritt Konsequenzen. Denn das Haus unter dem Wert verkauft, erachtet das Finanzamt den Verkauf als Teilschenkung. In der Folge muss auf die Differenz zwischen Marktwertgrenze und Verkaufspreis die Schenkungssteuer gezahlt werden. Selbes gilt auch, wenn Sie das Haus unter dem Wert an Fremde verkaufen.
Es ist also rein rechtlich möglich, Ihre Immobilie für 1 Euro zu verkaufen. Sinn mach das aber nicht.
Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen? Wir verbinden Sie gerne mit einem Makler.
Immobilie verkaufen: an Kinder - Notarkosten und verbilligter Verkauf.
Immobilie verkaufen: an Kinder – Oft soll das eigene Haus in der Familie bleiben. Die dafür nötige Übertragung von Wohneigentum geschieht in Deutschland vorrangig durch die Erbschaft bzw. einer Schenkung. Diese beiden Variante birgen aber zwei große Nachteile, stellt man sie dem Immobilienverkauf an Kinder gegenüber.
Es muss die Erbschaftssteuer bzw. die Schenkungssteuer entgeltend gemacht werden.
Hierdurch müssen die Kinder bei einer Hausüberschreibung, nach dem Abzug der gesetzlichen Freibeträgen, hohe Geldbeträge zahlen. Wird das Haus an ein Kind verkauft, werden zwar Notarkosten fällig, doch es wird nach § 3 Grunderwerbssteuergesetz, die Abgabe der Grunderwerbssteuer vermieden.
Die Immobilie an die Kinder verkaufen, ist deshalb aus finanzieller Sicht gesehen oft die klügere Vorgehensweise.
Wollen Sie Ihr Haus an ein Kind verkaufen, gilt es dennoch, wichtige Dinge zu beachten. Was darunter zählt und wie Sie Ihre Immobilie erfolgreich an Ihre Kinder verkaufen, erfahren Sie im Folgenden.
Haus an Kind verkaufen: die Notarkosten
Es muss jeder Immobilienverkauf in Deutschland von einem Notar beurkundet werden. Das gilt auch, wenn Sie Ihr Haus an ein Kind verkaufen. Bei einer Schenkung muss der Notar den Schenkungsvertrag beglaubigen. Nur bei dem Erbe einer Immobilie an Ihre Kinder fallen keine Notarkosten für die Überschreibung des Wohneigentums an.
Wenn Sie Ihr Haus an ein Kind verkaufen, muss dieser Vorgang im Grundbuch vermerkt werden. Dazu beauftragt der Notar die nötige Eintragung bei dem Grundbuchamt. Er beantragt zudem die Löschung gegebener Altlasten. Obendrein, fällt die Erstellung eines Kaufvertragsentwurfes unter das gegenwärtige Leistungsspektrum des Notars.
All die Tätigkeiten und deren Kosten müssen durch den Käufer oder den Verkäufer einer Immobilie natürlich entlohnt werden.
Wie hoch aber sind die Notarkosten, die bei dem Verkaufen von einem Haus an ein Kind entstehen?
Möchten Sie Ihr Haus an Ihr Kind verkaufen, belaufen sich die Notarkosten auf 1 % bis 2 % des Nettoverkaufspreises von der Immobilie.
Ist der verbilligte verkauf an angehörige möglich?
Das Haus unter dem Wert verkaufen, nicht mit dem Finanzamt: Lässt sich das Haus unter seinem Wert verkaufen, um somit der Schenkungssteuer aus dem Weg zu gehen? Wie bereits erwähnt, mach hier das Finanzamt einen Strich durch die Rechnung.
Die gebenden Vertragsfreiheit in Deutschland erlaubt es zwar den Verkaufspreis einer Immobilie nach eigenem Ermessen zu bestimmen, doch folgen ab einem bestimmten Übertritt Konsequenzen. Denn das Haus unter dem Wert verkauft, erachtet das Finanzamt den Verkauf als Teilschenkung. In der Folge muss auf die Differenz zwischen Marktwertgrenze und Verkaufspreis die Schenkungssteuer gezahlt werden. Selbes gilt auch, wenn Sie das Haus unter dem Wert an Fremde verkaufen.
Es ist also rein rechtlich möglich, Ihre Immobilie für 1 Euro zu verkaufen. Sinn mach das aber nicht.
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